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01/03 - Arbeitszeiterhöhungen geplant

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Umfangreiche Arbeitszeiterhöhungen geplant

Umfangreiche Arbeitszeiterhöhungen geplant

Senat legt Entwurf zur Änderung des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes vor
Umfangreiche Arbeitszeiterhöhungen geplant


Am 7. Januar 2003 hat der Senat in Bremen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der dem Senator für Bildung weitgehende Vollmachten zur Erhöhung und Verdichtung der Arbeitszeit geben soll.

Im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens liegt uns der Gesetzentwurf zur Stellungnahme vor. Diese muss bis zum 24. Januar erfolgen. Danach befassen erneut der Senat und anschließend die Bremische Bürgerschaft die Gesetzesänderungsvorlage.

Geht es nach dem Willen des Senats, so sollen insbesondere zwei Sachverhalte geändert werden:

  • Im neuen § lb des Arbeitszeitaufteilungsgesetzes werden Präsenzzeiten geregelt. Nach dem vorliegenden Entwurf kann dann der Senator für Bildung „durch Rechtsverordnung die Anzahl der Wochenzeitstunden bis zu einer Obergrenze von 35 und die Art der neben dem Unterricht wahrzunehmenden weiteren Aufgaben“ festlegen.
  • Im ebenfalls neuen § 6 ist unter der Überschrift „Abweichende Unterrichtsverpflichtung“ eine Generalvollmacht zur Erhöhung der wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden formuliert. Im Wortlaut heißt es: „Im dringenden öffentlichen Interesse können Lehrer und Lehrerinnen verpflichtet werden,...zeitlich begrenzt und bezogen auf unterschiedliche Gruppierungen, eine Wochenstunde mehr Unterricht zu erteilen.“ Auch derartige Regelungen erlässt der Senator für Bildung per Rechtsverordnung.

Der Gesetzentwurf macht nochmals die Zielrichtung der Bremischen Bildungspolitik deutlich. Nach Jahren massiver Kürzungen und eines Stellenabbaus von 13 % sollen die Beschäftigten durch erneute Arbeitszeitausweitungen die Lücken schließen.

Die Landesregierung versucht dabei durch taktische Begründungen von ihren Kürzungszielen abzulenken, indem sie

  • die Präsenzzeiten als generelle Qualitätsverbesserung zu verkaufen versucht und
  • die Arbeitszeiterhöhung mit der Angestelltenzulage immer wieder in Verbindung bringt.

Der Stadtverbandsvorstand der GEW unterstreicht nochmals:
Gegenstand der Vereinbarung zwischen Senat und GEW war ausschließlich die Regelung einer Zulage für angestellte Lehrkräfte. Der Senat versucht hingegen Verantwortlichkeiten abzuwälzen, indem er wieder den Eindruck eines Konsenses auch in der Finanzierungsfrage zu vermitteln versucht. Mit diesem Gesetzentwurf wird dagegen deutlich, dass der Senat generell die Absicht von Arbeitszeiterhöhungen verfolgt, obwohl die Lehrkräfte in Bremerhaven und Bremen republikweit die größte Zahl an Stunden tatsächlich unterrichten.

Die GEW sagt eindeutig: Für uns gibt es keine Zustimmung zu Arbeitszeiterhöhungen und -verdichtungen.

Dieser Gesetzentwurf fordert den Widerstand der gesamten Organisation heraus. Die

Mitgliederversammlung am 22. Januar

16.30 Uhr, Kultursaal der Arbeitnehmerkammer

muss geeignete Antworten auf die Herausforderung finden.

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