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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 02/03 - Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz | ||||||
| 02/03 - Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz | ||||||
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| Eure Zukunft im Schuldienst:Das Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz betrifft jeden! | ||||||||||
| Präsenzpflicht in der Schule: Montag – Freitag 8.00 – 15.30 Uhr (laut Gesetzentwurf soll die Präsenzzeit auf bis zu 35 Wochenzeitstunden festgelegt werden; nach geltendem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer bei einer 6 – 9-stündigen Arbeitszeit eine halbstündige Pause – unbezahlt und während der Arbeitszeit – machen) Die Präsenzpflicht dient neben der Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung der Wahrnehmung „weiterer schulbezogener Aufgaben“. In der Begründung zum Gesetz werden genannt: Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern, gemeinsame Vor- und Nachbereitung, Kooperation, Schulentwicklung, Schulorganisation (Fortbildung). Dies geschieht ohne Bereitstellung von Arbeitsräumen, ohne Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Arbeitsmitteln, ohne Sozialräume... Innerhalb der Präsenzzeit ist vorgesehen eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenstunde für alle Lehrkräfte. Maßstab für die Erhöhung ist das „dringende öffentliche Interesse“, um die zusätzliche Stunde für „unterschiedliche Gruppierungen“ anzuordnen (z.B. alle Grund- oder Sonderschullehrer/innen bei Lehrermangel, alle Englischlehrer/innen in der Sek. I, alle naturwissenschaftliche Lehrer/innen in S IIa bei Fachbedarfen...). Das „dringende öffentliche Interesse“ stellt der Senator für Bildung fest, denn mit der Neufassung des Gesetzes erhält er eine Generalvollmacht, mit der er per Rechtsverordnung unter Umgehung des Parlaments Unterrichtsverpflichtung und Präsenzzeiten festlegen kann. Die Anlage des Gesetzes zeigt: Der Entwurf ist eine Angelegenheit aller Kolleginnen und Kollegen. Denn es ist zu befürchten, dass auch „individuelle“ Lösungen wie Teilzeitarbeit oder Altersteilzeitregelungen vom Arbeitgeber über kurz oder lang aus „dienstlichen Gründen“ untersagt werden. Deshalb fordern wir alle Kolleginnen und Kollegen – organisiert oder unorganisiert – auf, den Warnstreik ---------------------------------------------------------------------------------------- am Donnerstag, d. 6. Februar, 12.00 Uhr, ab Stadthalle Bremerhaven ---------------------------------------------------------------------------------------- zu stützen. | ||||||||||