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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 10/06 - Hier geht´s um´s Geld | ||||||
| 10/06 - Hier geht´s um´s Geld | ||||||
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1.Arbeitszimmerregelung verfassungswidrig Ein von der GEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Streichung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit des häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten bei Lehrkräften und ähnlich gelagerten Fällen verfassungswidrig ist. In dem von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena formulierten Gutachten heißt es abschließend: „Die geplante Neufassung ... führt insoweit zu einer verfassungswidrigen Regelung, als sie der Pflichtbestimmtheit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht ausreichend Rechnung trägt. Zumindest müsste daher eine beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im bisher geltenden Umfang bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes aufrechterhalten bleiben, jedenfalls für Lehrpersonen.“ (Das gesamte Gutachten kann unter www.gew.de heruntergeladen werden). Durch dieses Gutachten werden die Aktivitäten der GEW deutlich unterstützt. Bereits am 19. Mai wurden insgesamt 32.000 Unterschriften für die Beibehaltung der steuerlichen Ab-setzbarkeit des Arbeitszimmers dem Bundesfinanzministerium übergeben. Auf der Grundlage des benannten Gutachtens können wir jetzt juristisch vorgehen. Dieses wird allerdings erst dann möglich sein, wenn wir einige rechtsgültige Steuerbescheide für 2007 vorliegen haben, mit denen wir Musterprozesse führen können. Dies wird also frühestens in der Mitte des Jahres 2008 sein. Die GEW wird dieses juristische Verfahren dann in aller Entschiedenheit durchführen. 2.Kindergeld: Übergangsregelung erwirkt Die vielfältigen politischen Aktivitäten der GEW haben zwar nicht dazu geführt, dass die Senkung der Altersgrenze beim Kindergeld von 27 auf 25 Jahre verhindert werden konnte. Allerdings hat das beharrliche Drängen immerhin dazu geführt, dass eine Übergangsregelung nunmehr vorgesehen ist. Danach bleibt für Kinder, die im Jahre 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollenden, alles beim alten. Für diejenigen, die 2006 das 24. Lebensjahr vollenden, endet die Kindergeldberechtigung erst mit Vollendung des 26. Lebensjahres. Für alle jüngeren entfällt der Anspruch bereits mit Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Diese Übergangsregelung ist aus Sicht der GEW unzureichend. In einem Brief an Familienministerin von der Leyen und an die GEW-Mitglieder im Deutschen Bundestag hat dies der Bundesvorsitzende der GEW, Ulrich Thöne, deutlich formuliert. Im Zusammenhang mit diesen Schreiben stellten Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke vor einigen Monaten eine kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Die Antwort der Bundesregierung zitieren wir mit folgendem Ausschnitt: „Die Bundesregierung erwartet nicht, dass die Absenkung der Altersgrenze die soziale Selektivität im Bildungswesen verschärft. Die Herabsetzung der Altersgrenze betrifft Auszubildende im Alter von 25 und 26 Jahren, und setzt damit zu einem bereits sehr fortgeschrittenen Zeitpunkt in der Bildungsbiographie ein. Es steht ... (nicht) zu befürchten, dass jetzt erstmals betroffene Auszubildende durch den Fortfall der Kindergeldberechtigung ihrer Eltern zu diesem Zeitpunkt noch zum Abbruch der Ausbildung bewegt werden. ... Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Absenkung der Altersgrenze keinen negativen Effekt auf die Studierendenquote hat, da weder eine Abschreckungswirkung noch Studienabbrüche aufgrund dieser Maßnahme im signifikanten Maße zu erwarten sind.“ In diesem Stil argumentiert die Bundesregierung über 6 Seiten. Die politische Zielrichtung dieser Gesetzgebung wird damit noch einmal eindeutig unterlegt. 3.Aussicht auf Weihnachtsgeld? Durch die Kompetenzverschiebung nach der Föderalismusreform wird die Übertragung des materiellen Teils des Tarifergebnisses mit der TdL auf die Beamtinnen und Beamten zur ersten Nagelprobe für die Beamtenpolitik der GEW und des DGB unter den neuen Bedingungen. Für das Bundesland Bremen bedeutet dies, in einem ersten Schritt eine Regelung mit den Arbeitgebern für alle ehemaligen Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst zu vereinbaren. Wir hatten eingehend darüber berichtet, dass die kommunalen Verhandlungen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven mit Blick auf Bremen ausgesetzt wurden. Dort wird es im Laufe des Monats Oktober zu ersten Verhandlungen kommen. Die Gewerkschaften innerhalb des DGB haben sich darauf vorbereitet und Tarif- sowie Verhandlungskommissionen gebildet. Ziel ist es, den TVöD zur Wirkung zu bringen. Das bedeutet konkret: Durchsetzung der Einmalzahlungen, der dynamisierten Sonderzahlung und der Einkommenssteigerung um 2,9 % für das Jahr 2008 auch für das Land Bremen. Nach erfolgreichen Verhandlungen sind in einem zweiten Schritt diese Ergebnisse dann auch auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Eine Wirksamkeit des TVöD liefert beste Argumente, Weihnachtsgeld und Gehaltserhöhungen auch für die Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Gleichbehandlung einzufordern. 4.Altersteilzeit Vor einigen Monaten hatten wir über eine Neureglung zur Altersteilzeit berichtet. Dabei sollten Altersteilzeitregelungen zu verschlechterten Bedingungen in begrenztem Umfang dann möglich sein, wenn der Senat in einem Bereich einen Abbau von Beschäftigung beschließt. In Absprache zwischen den Stadtverbänden haben 50 Kolleginnen und Kollegen aus Bre-men einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt. Diese Anträge sind alle mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass der Senat für den Bereich der Lehrkräfte eine entsprechende Beschlusslage nicht hergestellt habe. Damit wird deutlich, dass die Frage der Altersteilzeit nur auf politischem Wege zu lösen ist. Die GEW wird in Abstimmung zwischen den Stadtverbänden in Bremen und Bremerhaven in Kürze weitere Aktivitäten ergreifen. | ||||||||||||
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