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| Im Oktober/November 2006 haben hunderttausende Beschäftigte der Länder ihre „Überleitungsmitteilung“ erhalten. Darin steht nicht nur das Novembergehalt, sondern auch die künftige Entgeltgruppe und -stufe im Tarifvertrag Länder (TV-L). Mittlerweile zeigt sich, dass diese Überleitungsmitteilungen teilweise fehlerhaft sind. Dies wirkt sich zwar meist noch nicht im November auf die Bezahlung aus, die sich weitgehend aus dem bisherigen BAT-Gehalt errechnet, aber mittel- bis langfristig kann eine Zuordnung zur falschen Entgeltgruppe oder -stufe zu deutlichen Einkommensverlusten führen. Die richtige Zuordnung der bisherigen BAT-Vergütungsgruppen zu den neuen Entgeltgruppen ist im Überleitungs-Tarifvertrag Länder (TVÜ-L) in Tabellen geregelt, die unter www.gew.de im Internet nachgelesen und heruntergeladen werden können. In Zweifelsfällen sollten Beschäftigte sich zunächst an ihren Personalrat wenden.
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