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25.11.2009 Altersteilzeit für Angestellte

ArbeitnehmerInnen ab 55 Jahren – jetzt bis zum 11.12. beantragen!
von Hajo Kuckero
Der Altersteilzeit-Tarifvertrag für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst läuft am 31.12.2009 aus. Dann wird es für diesen Personenkreis voraussichtlich keine Altersteilzeit mehr geben. Daher hat der Personalrat Schulen die Initiative ergriffen und beantragt, den Arbeitnehmern eine tarifvertraglich mögliche vorgezogene Altersteilzeit zu gewähren. Wir haben es geschafft: bisher war Altersteilzeit für Arbeitnehmer in Bremen erst ab 60 Jahren möglich.
Durch unsere akribischen Berechnungen, beharrliches Verhandeln auf verschiedenen Ebenen und unsere guten Argumente sowie vielleicht auch durch das "Gespenst" frustrierter, aktionserfahrener angestellter Lehrkräfte haben wir am 18.11. die tarifliche Altersteilzeit für alle Arbeitnehmer in den Bremer Schulen und der Bildungsbehörde (Lehrkräfte, Verwaltungskräfte, ErzieherInnen/Sozialpädagogen und Behördenangestellte) die Altersteilzeit ab 55 Jahren (Stichtag 31.12.09) durchgesetzt!

Seitenabschnitte:
Dies bedeutet:
Bedingungen für die Altersteilzeit für Angestellte:

 Altersteilzeit_fuer_Angestellte_neu.pdf
 Vollständiges Info
zum Downloaden

Pressemitteilung zu dem Thema
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Sie muss laut Tarifvertrag noch in diesem Jahr (in der Regel ab 1.12.09, auf Antrag rückwirkend ab 1.8.09) beginnen, empfohlen wird aus organisatorischen Gründen die Blockteilzeit. Antragsfrist ist der 11.12.09.
Eines unserer wichtigsten Argumente war die von uns nachgewiesene Kostenneutralität dieser einmaligen Altersteilzeit-Aktion, die weit über 400 zusätzlichen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit der Altersteilzeit eröffnet.
Die Bidungssenatorin rechnet mit rund 120 oder mehr Altersteilzeitfällen, die für rund 3-4 Jahre allein die Einstellung von etwa 35 Lehrkräften mehr pro Jahr ermöglichen. Darüberhinaus ist die stufenweise Aufstockung der Referendariatsplätze für Lehrkräfte geplant.

Dies bedeutet:

  • die gesundheitliche Entlastung älterer Lehrkräfte,
  • die zusätzliche Verjüngung von Kollegien,
  • die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ohne Mehrkosten.

Bedingungen für die Altersteilzeit für Angestellte:

  1. Beginn der Altersteilzeit noch 2009
  2. Laufzeit bis zur gesetzlichen Rente (oder bis zum Beginn einer vorgezogenen Rente)
  3. Arbeitsanteil: 50% des Durchschnitts der letzten beiden Jahre vor Beginn
  4. Vergütung: 83% des Nettogehaltes des Durchschnitts der letzten beiden Jahre vor Beginn
  5. Rentenversicherung : 90% bezogen auf den Durchschnitt der letzten beiden Jahre vor Beginn

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