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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Maerz/April 2007 16.03.2007 Altersteilzeit für verbeamtete Lehrk... | ||||||
| 16.03.2007 Altersteilzeit für verbeamtete Lehrkräfte wieder einführen! | ||||||
| Das neue Modell ist für den Arbeitgeber mehr als kostenneutral von Jürgen Burger | ![]() | |||||||||||||||
| Die gegenwärtige Stimmung an den Schulen ist durch große Unzufriedenheit gekennzeichnet. Ein Ausdruck dafür sind die über 600 Überlastungsanzeigen, die bei der Bildungsbehörde eingingen. Auch die vom Bildungssenator eingesetzte externe Evaluationskommission bestätigt diese Einschätzung. Neben der Erhöhung der Arbeitsbelastung durch Pflichtstundenerhöhungen, neue Gesetze und Verordnungen hat insbesondere die Abschaffung der Altersteilzeit für die verbeamteten Lehrkräfte – also die große Mehrheit – zu der negativen Entwicklung beigetragen. Wer von den älteren Lehrkräften bis Februar 2004 keinen Antrag gestellt hatte, sah sich um die Chance betrogen, einen altersangemessenen Ausstieg aus dem Berufsleben zu planen. Von 1999 bis 2003 bestand für alle Lehrkräfte die Möglichkeit, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr Altersteilzeit zu beantragen: Entweder bei Erhalt von 70% der Bruttobezüge und einer auf 50% reduzierten Arbeitsleistung (Teilzeitmodell) oder mit einer Freistellungsphase vor dem Ruhestand (Blockmodell). Eine Kombination beider Modelle war möglich. Bis zum 1.9.2003 hatten ca. 23% der Bremer Lehrkräfte (1197 von 5150) von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Im November 2003 hob der Senat die Altersteilzeitverordnung auf. Begründet wurde diese Entscheidung mit zu hohen Kosten. Lediglich für Angestellte blieb auf Grund des gültigen Tarifvertrages die Altersteilzeit ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erhalten. Die GEW hat im März 2004 ein Gutachten vorgelegt, in dem die Kosten des Altersteilzeit-Modells von 1999 berechnet und mit den Vorteilen – insbesondere der erhöhten Möglichkeit, junge Lehrkräfte einzustellen und dem Anstieg des durchschnittlichen Pensionierungsalters – verglichen wurden. Die Zahlen wurden in Gesprächen mit der Finanzbehörde abglichen. Dennoch blieb das Gutachten wirkungslos. Erst im Sommer 2006 wurde von der Bremischen Bürgerschaft eine stark eingeschränkte Altersteilzeitregelung für Beamte wieder eingeführt. |
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| Das neue Modell für Beamte | ||||||||||||||||
| Die neue Regelung für Beamte gilt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und sieht vor, dass nicht 50% sondern 60% der Arbeitsleistung zu erbringen sind. Außerdem soll Altersteilzeit nur noch für Bereiche bewilligt werden, in denen laut Beschlusslage des Senats Personalüberhang besteht. Dieses Modell weist gravierende Verschlechterungen gegenüber dem vorherigen auf. Insbesondere der späte Beginn mit 60 und die Bindung an den Abbau von Personal machen es in Bezug auf die eigentlichen Zwecke der Altersteilzeit – altersangemessene Arbeitsbedingungen für die Älteren und Verjüngung des Personals – faktisch unwirksam. Völlig unverständlich ist darüber hinaus die Weigerung des Bildungssenators, selbst dieses verschlechterte Modell auf die Lehrkräfte anzuwenden, obwohl hier z.Zt. Personal abgebaut wird („PEP-Quote“). Seine Begründung, es dürften „keine neuen finanziellen Belastungen entstehen“, verkennt, dass solche Belastungen bei einem Modell mit 60% Arbeitsleistung nicht entstehen. Das alte Modell von 1999 war für den Arbeitgeber nicht gänzlich kostenneutral, weil der Zuschuss von 20%, der im Angestelltenbereich im Falle einer Kompensationseinstellung von der Arbeitsverwaltung gezahlt wird, für die Altersteilzeit von Beamten nicht zur Verfügung steht. Trotzdem waren die zusätzlichen Kosten auch im Beamtenbereich gering, da die Gehälter der zur Kompensation der verminderten Arbeitsleistung der Altersteilzeitler neu eingestellten jungen Beamten erheblich niedriger liegen. Außerdem spart der Arbeitgeber bei Altersteilzeit die Altersermäßigung ein. Beim neuen Modell, d.h. bei Altersteilzeit ab 60 und einer 60%igen statt 50%igen Arbeitsleistung macht der Arbeitgeber durch die Nichtgewährung der Altersermäßigung sogar Gewinne. Sie belaufen sich auf 767 bis 3741 Euro jährlich, je nach Eingruppierung und Leistungsstufe der neu eingestellten Lehrkraft. Würde die Altersteilzeit ab 55 bei 60%iger Arbeitsleistung wieder eingeführt, wäre das Modell kostenneutral. Die Gewinne aus der Phase von 60 bis 65 gleichen die Zuzahlungen in der Phase von 55 bis 59 aus. | ||||||||||||||||
| Altersteilzeit ab 55 wieder einführen! | ||||||||||||||||
| Nachdem durch Gesetz die Arbeitsleistung bei Altersteilzeit für Beamte von 50% auf 60% heraufgesetzt wurde, gibt es keinen vernünftigen Grund – auch keinen finanziellen – die Altersteilzeit auf das Einstiegsalter 60 oder auf sogenannte Überhangbereiche zu beschränken. Im Bereich der Lehrkräfte ist die Altersteilzeit notwendiger denn je. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten liegt über 50, das Burnout-Syndrom und langfristige Erkrankungen nehmen zu. Auf dem Arbeitsmarkt für junge Lehrkräfte entwickelt sich eine Mangelsituation, der jetzt durch Neueinstellungen vorgebeugt werden kann. Ein Einstiegsalter von 60 bei der Altersteilzeit ist zu hoch angesetzt, um die Wirkungen zu erzielen, die jetzt nötig sind. Eine Wiedereinführung der Altersteilzeit ab 55 Jahren mit 60%iger Arbeitsleistung wäre zwar eine Verschlechterung gegenüber der Regelung von 1999, würde aber trotzdem bei den verbeamteten Lehrkräften auf hohe Akzeptanz stoßen. Das mehr als angespannte Betriebsklima würde verbessert und die notwendige Senkung des Durchschnittsalters der Beschäftigten beschleunigt. | ||||||||||||||||