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16.12.2007 Altersteilzeit plus Altersermäßigung

Mitteilung des Personalrats Schulen Bremen
Am Dienstag, den 27.11.07, beschloss der Bremer Senat die Wiedereinführung der Altersteilzeit für alle Beamten. Im April hatte Bürgermeister Jens Böhrnsen auf Initiative des Personalrats und der GEW auf der Personalversammlung verkündet, die Altersteilzeit werde eingeführt, wenn sie kostenneutral sei. Die neue Bildungssenatorin Frau Jürgens- Pieper hatte sich direkt nach ihrem Amtsantritt der Initiative von Personalrat und GEW angeschlossen.
Jetzt konnte endlich – trotz des langen Widerstandes der Finanzbehörde – eine Einigung erzielt werden. Auf der Personalversammlung vom 21.11. kündigte die Bildungssenatorin die Wiedereinführung der Altersteilzeit ab 60 Jahren für Beamte an und sicherte gleichzeitig die Einführung der Altersermäßigung für beamtete Lehrkräfte in der Altersteilzeit zu. Damit wurde erstmals in Deutschland die Altersteilzeit wieder neu durchgesetzt, während in den letzten Jahren die Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft eher eingeschränkt oder abgeschafft wurde.

Seitenabschnitte:
Die geplante neue Altersteilzeit-Regelung im Einzelnen
Warum ist diese neue Regelung ein Erfolg?
Lohnt sich die neue Altersteilzeit überhaupt für mich?
Was gilt für Nicht-Beamte?
Weitere Entlastungen für Beschäftigte notwendig!

 Altersteilzeit_plus_Altersermaessigung.pdf
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Die geplante neue Altersteilzeit-Regelung im Einzelnen

  • Die neue Altersteilzeit für alle Beamten kann frühestens mit 60 Jahren (Schwerbehinderte mit 58 Jahren) begonnen werden.
  • Der Arbeitsanteil beträgt 60 %. D.h. bei Blockzeit: Erst 3 Jahre Arbeit (100 %), danach 2 Jahre bezahlte Freistellung ohne Arbeit; bei realer Teilzeit müssen 60 % des bisherigen Arbeitsumfangs 5 Jahre lang geleistet werden.
  • Für beide Formen gilt allerdings zusätzlich die Altersermäßigung von 2 bzw. 1 Unterrichtsstunde/Woche. Bisher gab es da keine Altersermäßigung. Dadurch reduziert sich der Unterrichtsanteil noch einmal um bis zu 8 %. Diese Regelung gilt nur für beamtete Lehrkräfte in der neuen Altersteilzeit mit 60 % Arbeitsanteil.
  • Die Bezahlung bis Besoldungsgruppe A 12 beträgt 83 % der letzten Nettovergütung vor der Altersteilzeit , ab A 13 beträgt sie 80 %.

Warum ist diese neue Regelung ein Erfolg?

  • Bis 2003 gab es eine bessere Altersteilzeitregelung für Beamte. Diese wurde jedoch abgeschafft. Seitdem gab es keinerlei Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamte im Bereich Bildung. Jetzt wird es in Bremen die bundesweit erste neue Altersteilzeitmöglichkeit geben!
  • Durch die sogenannte „soziale Staffelung“ beträgt die Nettovergütung ab A 13 nur 80% - das konnte nicht verhindert werden. Die ursprünglich geplante Absenkung auf 75% dagegen schon.
  • Für beamtete Lehrkräfte in der neuen Altersteilzeit gibt es jetzt auch die Altersermäßigung Die Altersermäßigung galt bisher nicht für beamtete Lehrkräfte in Altersteilzeit.
    - Für Schwerbehinderte haben wir eine Altersteilzeit ab 58 Jahren erreicht.
  • Die neue Altersteilzeit-Regelung soll unbefristet gelten. Damit verbessern sich auch die Chancen für eine Altersteilzeit-Regelung für Arbeitnehmer nach Auslaufen des Tarifvertrages 2009.

Insgesamt haben wir um bessere Regelungen gekämpft. Wir haben nicht alles, aber viel erreicht!

Lohnt sich die neue Altersteilzeit überhaupt für mich?

Diese Frage werden sich viele stellen, ist doch mit 63 Jahren auch schon der vorgezogene Ruhestand möglich. Aber konkret:

  1. Die Gesamtnettoeinkünfte in der Zeit bis 65 Jahren sind bei Altersteilzeit und vorgezogenem Ruhestand weitgehend gleich, danach sind die Einkünfte der Altersteilzeitler bis zu10 % höher.
  2. Beim vorgezogenen Ruhestand gibt es im Vergleich zur Altersteilzeit eine Verringerung der Pension von rund 10 % - lebenslänglich.

Der Unterschied kann sich bei mindestens 40 Jahren anrechenbarer Dienstzeit und kurz vor dem Vorruhestand eintretender Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit verkleinern. Bei Beschäftigten mit deswegen geringeren Versorgungsabschlägen ist allerdings auch nach wenigen Jahren mit einer besseren finanziellen Situation der Altersteilzeitler zu rechnen.
Auch wenn die neue Altersteilzeitregelung für den Arbeitgeber kostenneutral ist (wg. geringerer Ersatzarbeitskosten und Steuern), ergibt sich für die Beschäftigten ein eindeutiger Kostenvorteil, der jedoch individuell verschieden ausfallen kann.

Was gilt für Nicht-Beamte?

Für Arbeitnehmer gelten weiter bis Ende 2009 die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit: Altersteilzeit ab 60 Jahren mit 50 % Arbeitsanteil und 83 % Nettovergütung sowie Altersermäßigung.

Weitere Entlastungen für Beschäftigte notwendig!

Der Personalrat Schulen sieht in der neuen Altersteilzeit und der neuen Altersermäßigung einen ersten wichtigen Schritt zur Entlastung der Beschäftigten.
Der Personalrat fordert jedoch weitere notwendige Entlastungen für die Beschäftigten an den Schulen, deren Arbeitsbedingungen sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert haben. Insbesondere müssen die Verhandlungen über den Initiativantrag zum Belastungsausgleich für Lehrkräfte weitergeführt werden.
Darüber hinaus sind Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der pädagogischen MitarbeiterInnen, der Reinigungskräfte und der Verwaltungskräfte nötig.

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