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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Dezember 2007 16.12.2007 Altersteilzeit plus Altersermäßigung | ||||||
| 16.12.2007 Altersteilzeit plus Altersermäßigung | ||||||
| Mitteilung des Personalrats Schulen Bremen | ||||||||||
| Am Dienstag, den 27.11.07, beschloss der Bremer Senat die Wiedereinführung der Altersteilzeit für alle Beamten. Im April hatte Bürgermeister Jens Böhrnsen auf Initiative des Personalrats und der GEW auf der Personalversammlung verkündet, die Altersteilzeit werde eingeführt, wenn sie kostenneutral sei. Die neue Bildungssenatorin Frau Jürgens- Pieper hatte sich direkt nach ihrem Amtsantritt der Initiative von Personalrat und GEW angeschlossen. Jetzt konnte endlich – trotz des langen Widerstandes der Finanzbehörde – eine Einigung erzielt werden. Auf der Personalversammlung vom 21.11. kündigte die Bildungssenatorin die Wiedereinführung der Altersteilzeit ab 60 Jahren für Beamte an und sicherte gleichzeitig die Einführung der Altersermäßigung für beamtete Lehrkräfte in der Altersteilzeit zu. Damit wurde erstmals in Deutschland die Altersteilzeit wieder neu durchgesetzt, während in den letzten Jahren die Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft eher eingeschränkt oder abgeschafft wurde. |
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| Die geplante neue Altersteilzeit-Regelung im Einzelnen | ||||||||||
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| Warum ist diese neue Regelung ein Erfolg? | ||||||||||
Insgesamt haben wir um bessere Regelungen gekämpft. Wir haben nicht alles, aber viel erreicht! | ||||||||||
| Lohnt sich die neue Altersteilzeit überhaupt für mich? | ||||||||||
Diese Frage werden sich viele stellen, ist doch mit 63 Jahren auch schon der vorgezogene Ruhestand möglich. Aber konkret:
Der Unterschied kann sich bei mindestens 40 Jahren anrechenbarer Dienstzeit und kurz vor dem Vorruhestand eintretender Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit verkleinern. Bei Beschäftigten mit deswegen geringeren Versorgungsabschlägen ist allerdings auch nach wenigen Jahren mit einer besseren finanziellen Situation der Altersteilzeitler zu rechnen. Auch wenn die neue Altersteilzeitregelung für den Arbeitgeber kostenneutral ist (wg. geringerer Ersatzarbeitskosten und Steuern), ergibt sich für die Beschäftigten ein eindeutiger Kostenvorteil, der jedoch individuell verschieden ausfallen kann. | ||||||||||
| Was gilt für Nicht-Beamte? | ||||||||||
| Für Arbeitnehmer gelten weiter bis Ende 2009 die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit: Altersteilzeit ab 60 Jahren mit 50 % Arbeitsanteil und 83 % Nettovergütung sowie Altersermäßigung. | ||||||||||
| Weitere Entlastungen für Beschäftigte notwendig! | ||||||||||
| Der Personalrat Schulen sieht in der neuen Altersteilzeit und der neuen Altersermäßigung einen ersten wichtigen Schritt zur Entlastung der Beschäftigten. Der Personalrat fordert jedoch weitere notwendige Entlastungen für die Beschäftigten an den Schulen, deren Arbeitsbedingungen sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert haben. Insbesondere müssen die Verhandlungen über den Initiativantrag zum Belastungsausgleich für Lehrkräfte weitergeführt werden. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der pädagogischen MitarbeiterInnen, der Reinigungskräfte und der Verwaltungskräfte nötig. | ||||||||||