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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Oktober 2008 16.10.2008 Argumente für die Stufenschule...aus... | ||||||
| 16.10.2008 Argumente für die Stufenschule...aus sechs Jahrzehnten | ||||||
| von Jürgen Burger | ||||||||||||||||||||||
| Deutschland und Österreich stehen mit ihrem früh aufteilenden Schulsystem allein. Die international dominierende Alternative ist – die Stufenschule. Die folgenden Quellenauszüge zeigen, dass es insbesondere in Bremen nicht an Versuchen und guten Argumenten gefehlt hat, um den Anschluss an diese Entwicklung zu finden. Nach dem zweiten Weltkrieg und in den siebziger Jahren gab es Phasen des gesellschaftlichen Umbruchs, in denen hier Schulgesetze verabschiedet wurden, die ein gestuftes System vorsahen. Bisher ist es bekanntlich nicht gelungen, dabei einen dauerhaften Erfolg zu erzielen. Auf die Schulgesetze von 1949 und 1975 folgten jeweils 1957 und 1994/2005 Gesetze, die eine Restauration des gegliederten Systems beinhalteten. Als Ursache dafür kommt zum einen in Betracht, dass es innerhalb Bremens konservativen Widerstand gab, der vor allem auf den Erhalt des Gymnasiums ab Klasse vier abzielte. Ebenso wichtig war aber, dass der Stadtstaat Bremen mit seiner stark reformpädagogisch und sozialdemokratisch geprägten Tradition innerhalb des bundesdeutschen Bildungsföderalismus jeweils schon nach wenigen Jahren isoliert war. In den konservativ geprägten Flächenstaaten wurden weder die Aufforderungen der Alliierten (1947) noch der Strukturplan des deutschen Bildungsrats (1970) in die Praxis umgesetzt. Eine Besonderheit stellt dabei Westberlin dar, das die sechsjährige Grundschule beibehielt. Auffällig ist bei den folgenden Zitaten, dass die Einführung der Stufenschule jeweils in engen Zusammenhang mit der Demokratisierung der Gesellschaft gestellt wurde. |
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| 1947 | ||||||||||||||||||||||
| Fernschreiben der US-Militäradministration für die Enklave Bremen (1947) „Die Erziehungsziele sollen die Aneignung demokratischer Lebensformen durch besondere Betonung der gesellschaftskundlichen Unterweisung in allen Schulen einschließen. Allgemeine Schulpflicht vom 6.-15. Lebensjahr. Pflichtgemäßer Schulbesuch vom 15.-18. Lebensjahr. Die Schulen sollen ein umfassendes Schulsystem für alle Kinder bilden. Parallele Bildungswege und Überschneidungen verschiedener Schularten sind zu beseitigen. Volksschule und Höhere Schule sollen zwei aufeinanderfolgende Stufen sein und nicht zwei verschiedene Arten oder Gütegrade der Erziehung. Weitmöglichste Zusammenlegung aller ungegliederten Schulen zu mehrklassigen Systemen. Alle Schulen für das 7.-12. Schuljahr sind als höhere Schulen anzusehen. Höhere Schulen größeren Umfanges haben berufsschulmäßige wie auch wissenschaftliche Züge zu umfassen.“ | ||||||||||||||||||||||
| 1949 | ||||||||||||||||||||||
| Gesetz über das Schulwesen der Freien Hansestadt Bremen (1949) „§13. Die allgemeine Volksschule gliedert sich in a)die Grundschule, b)die Oberschule. § 14. Die Grundschule umfasst die ersten sechs Schuljahrgänge. Sie ist der gemeinsame Unterbau für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen. ... § 17. Der Unterricht in den verschiedenen Zweigen der Oberschule, sowie das gesamte Schulleben sollen soweit gemeinsam sein, wie sachliche und lehrplanmäßige Erfordernisse dem nicht entgegenstehen. Die verschiedenen Zweige der Oberschule sollen bezirksweise im gleichen Gebäude zusammengefasst werden.“ Aus der Begründung durch Senator Chr. Paulmann, 24.3.1949: „So hat während des Krieges England sein Schulsystem geändert und sich zur sechsjährigen Grundschule bekannt. Dasselbe erfolgte kürzlich in Schweden ... Darüber hinaus aber leitet uns der sozial-ethische Gesichtspunkt, dass man die Jugend eines Volkes so lange gemeinsam unterrichten und erziehen sollte, wie es ohne Nachteil für den einzelnen verantwortet werden kann. Die Jugend eines Volkes sollte gemeinsam aufwachsen, denn sie sollte im späteren Leben die Aufgaben gemeinsam lösen.“ | ||||||||||||||||||||||
| 1960 | ||||||||||||||||||||||
| „Bremer Plan“ der GEW (1960) „... die Schule der modernen Gesellschaft als einer Gesellschaft der Freien und Gleichen soll in einem dynamischen, gestuft-vereinheitlichten Schulsystem verwirklicht werden ... „ | ||||||||||||||||||||||
| 1975 | ||||||||||||||||||||||
| Bremisches Schulgesetz (1975) „§ 3. Horizontales Gesamtsystem Das bremische Schulwesen ist schrittweise zu einem integrierten, in Stufen gegliederten Gesamtsystem zu entwickeln, zu dem der Primarbereich, der Sekundarbereich I und der Sekundarbereich II gehören. ... § 7. Schrittweise Entwicklung ... (2) Im Sekundarbereich I werden, an die Orientierungsstufe anschließend, die Hauptschule und die Realschule sowie die Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Gymnasiums zusammengefasst und sind zu integrieren.“ Aus der Begründung des Abg. Horst-Werner Franke (SPD), 22.1.1975: „Soziale Emanzipation und qualifizierte Bildung hängen zusammen. Eine Volksschule im traditionellen Sinn als minimales Bildungsangebot für die breite Masse ist ebenso pädagogisches Fossil wie das Gymnasium als Minderheitenschule. Uns bleibt also nur noch der Weg nach vorn. ... Wir brauchen eine Schule, die dem Anspruch gerecht wird, den jeder wirkliche Demokrat an diese Gesellschaft stellen sollte, jedem zu einem Höchstmaß an Persönlichkeitsentfaltung zu verhelfen. Und darum darf keiner in ein pädagogisch isoliertes Einzelsystem eingemauert werden. So, wie die individuellen Begabungsgrenzen fließend sind, so müssen auch die individuellen Bildungswege möglichst fließend gegeneinander abgegrenzt werden. Das in Stufen gegliederte, aber in sich differenzierte horizontale Schulsystem wird allein diesem Anspruch gerecht.“ | ||||||||||||||||||||||
| 1993 | ||||||||||||||||||||||
| „Innovation und Kontinuität“. Empfehlungen zur Schulentwicklung in Bremen (1993) „ ... so sieht die Kommission angesichts der Entwicklung des Bremer Schulwesens ... keinen begründeten Anlaß dafür, dem Senator für Bildung und Wissenschaft im Lande Bremen bzw. den schulpolitischen Entscheidungsträgern des Landes eine prinzipielle Revision der Grundstruktur des Schulaufbaus, nämlich des Stufenprinzips, zu empfehlen. ...
(Die Kommission: Gunter Bonz, Cornelia von Ilsemann, Wolfgang Klafki, Klaus Klemm, Thomas Stryck, Peter Zedler) | ||||||||||||||||||||||