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16.07.2008 Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule

Die Grünen
Grünes Ziel ist eine leistungsstarke gemeinsame Schule bis zur 10. Klasse für alle SchülerInnen des Stadtteils. Dieses wollen wir schrittweise erreichen. Schulentwicklung ist ein Prozess, der Zeit benötigt und einen gemeinsamen gesellschaftlichen Konsens braucht, der Wahlperioden überdauert.

Die Vorschläge aus den Stadtteilen zur Schulentwicklung zeigen, dass sich die Schulen in punkto Qualitätsverbesserung und Strukturfragen auf den Weg machen wollen. Einige Grundschulen planen sich mit weiterführenden Schulen zusammenschließen, um längeres gemeinsames Lernen und die individuelle Förderung zu forcieren. Aus grüner Sicht ist es positiv, wenn Schulen wie z.B. der regionale Schulverbund im Bremer Osten auf Kooperation statt Konkurrenz setzen.
Schulentwicklung ist keinesfalls ein Selbstzweck. Für Grüne spielt dabei die Qualitätsfrage eine gewichtige Rolle. Und dennoch: die bestehende Struktur ist im positiven Sinne in Bremen besonders vielfältig und im negativen Sinne betrachtet besonders unübersichtlich und wenig lernförderlich. Im bestehenden Geflecht der Schulstrukturen stoßen PädagogInnen an Grenzen.
 
Wir müssen deutlich mehr Kinder zu mehr höheren Bildungsabschlüssen führen und die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss dauerhaft senken. Dafür brauchen wir besseren Unterricht, eine intensivere Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher und mehr Integration. Ein regelmäßiger Schul-TÜV/Qualitätscheck soll die pädagogische Arbeit an den Schulen unterstützen.

Seitenabschnitte:
KTH-Grundschule
GRUNDSCHULEN
Grundschule-SekI
Sekundarstufe I
Sekundarstufe II

 Die_Gruenen.pdf
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Schulen, die den Weg zu einer Gemeinschaftsschule gehen, sollen gezielt gefördert werden:

  • Sie erhalten bevorzugt die Möglichkeit, Ganztagsschule zu werden
  • Sie erhalten eine größere Selbstständigkeit im Rahmen der eigenverantwortlichen Schulen und dementsprechende Ressourcen
  • Sie bekommen Ressourcen zur Schulentwicklung, Hospitation an Good Practice Schulen, gezielte LehrerInnenfortbildung und –coaching
  • Für sie sind eine bessere personelle Ausstattung und multiprofessionelle Teams vorgesehen

Wir werden kurz-, mittel-, und langfristig die Maßnahmen fördern, die das längere gemeinsame Lernen und die frühere individuelle Förderung aller Kinder zum Ziel haben. Das bestehende Bremische Schulsystem wird sukzessive integrativer ausgestaltet. Es werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Einzelschulen sich integrativer entwickeln können. Die LehrerInnenausbildung soll dementsprechend angepasst werden. Eine gesonderte Qualifizierung und Coaching für Schulleitungen ist nötig und wird entwickelt.

KTH-Grundschule

ÜBERGANG KTH ZUR GRUNDSCHULE – AUF DEN ANFANG KOMMT ES AN!
Rot-Grün ist sich einig, dass neben den Familien gerade Kindergärten und Grundschulen das wichtige Fundament für gute Bildung sind. Vom Kind aus gedacht, kooperieren die Einrichtungen verbindlich. Ein gemeinsamer Bildungsplan fördert die Zusammenarbeit. Wir wollen ein flächendeckendes Vorschuljahr und ein durchgängiges Sprachförderprogramm einführen, um Chancengleichheit für alle Kinder zu erreichen.

GRUNDSCHULEN

Die Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen für alle Kinder. Sie arbeiten mit den Förderzentren zusammen. Die Schuleinzugsgebiete bleiben erhalten. Frühere individuelle Förderung und Integration braucht in den Grundschulen eine zeitweise Doppelbesetzung durch Assistenten (Modell Berlin und Brandenburg). Grundschulen sollen weiterentwickelt werden in Richtung einer Schule von Klasse 1 bis 10. Die Weiterentwicklung des Modells der 6-jährigen Grundschule hin zu einer 10-jährigen Grundschule bzw. verbindliche Kooperation mit weiterführenden Schulen halten wir für erstrebenswert.

Grundschule-SekI

ÜBERGANG GRUNDSCHULE IN SEKUNDARSTUFE I
Die Grundschulempfehlung wird abgeschafft. Es gibt eine verpflichtende Elternberatung, dann freie Schulwahl durch die Eltern. Grundschulen gehen Kooperationen mit Sek. I-Schulen in ihren regionalen Bezügen ein. Diese Kooperationen schaffen die strukturellen Grundlagen dafür, dass die Kinder möglichst lange gemeinsam lernen können. Lehreraustausch, pädagogische und inhaltliche Zusammenarbeit sind dabei Bausteine. Schüler erhalten den Anspruch auf den Besuch der weiterführenden Schule nach Ende der Grundschule. Bei der Anwahl der weiterführenden Schule gilt stärker als bisher das Prinzip der „regionalen Vorfahrt“: Kinder aus dem Stadtteil haben Vorrang. Die Schulen schließen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab.

Sekundarstufe I

Schulzentren erhalten die Möglichkeit, ihre Gymnasial- und Sekundarschulzweige miteinander in Teilen oder in Gänze zu verschmelzen. Die Sekundarschule soll sukzessive auslaufen.
Ziel einer Weiterentwicklung der Sekundarstufe I muss ein mittlerer Bildungsabschluss für alle SchülerInnen sein. Eine schrittweise Integration der Sek. I setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Alle Schularten der Sekundarstufe I werden berechtigt, nach Klasse 9 und 10 alle allgemeinbildenden Abschlüsse zu vergeben.
  • Schülerinnen und Schüler, die kein durchgängiges Gymnasium besuchen, können bei Erreichen der entsprechenden Lernziele das Abitur sowohl nach 12 oder 13 Jahren machen.
  • Integration wird in allen Stadtteilen personell gefördert. Dabei haben benachteiligte Stadtteile Vorrang.
  • Schulentwicklung und verbindliche Fortbildung für das Lehren in heterogenen Lerngruppen werden durch Zuweisung von LehrerInnenstunden gefördert.

Die Wiederholung einer Klasse erfolgt nur noch auf Antrag der Eltern.

Schulen, die sich in eine „Gemeinschaftsschule“ umwandeln wollen, müssen einen Antrag auf Umwandlung stellen. Die Umwandlung wird begleitet und benötigt ein qualifiziertes Schulentwicklungsteam. Eine Umwandlung führt die Schule zur Neugründung. LehrerInnen und Schulleitung sollen sich für die Schule neu bewerben. Die Schulleitung entscheidet bei der Einstellung des Personals. Das Kollegium wird entsprechend fortgebildet.

Durchgängige Gymnasien bieten den Bildungsgang von Klasse 5-12. Es sollen keine weiteren durchgängigen Gymnasien gegründet werden

Ziel ist, dass die FÖRDERZENTREN sukzessive in den Allgemeinbildenden Bereich einbezogen werden.

Sekundarstufe II

Bei der Schulanwahl zählt die Berücksichtigung von bestehenden Kooperationsschulen und Weiterführung von Profilen. Ab Klasse 9 erfolgt für die optimale Durchlässigkeit eine freie Schulwahl. Ein Wechsel zur Fachoberschule im Berufsbildungsbereich mit anschließender Abiturperspektive in der Berufsoberschule soll möglich sein.

Oberstufen benötigen eine Mindestbreite von 110 SchülerInnen. Die Oberstufenzentren in Bremen haben sich bewährt, sie sind deutlich günstiger. Kleine Oberstufen bieten weniger Wahlmöglichkeiten. Auf der Basis des Rechnungshofberichtes werden die GyO-Strukturen überprüft mit dem Ziel, gezielt Ressourcen umzusteuern und zur Gründung von größeren Oberstufenzentren zu kommen.

Die Berufsbildenden Schulen werden im Schulentwicklungsprozess nach fachlichen Schwerpunkten konzentriert. Die Werkstattkapazität wird untersucht und effektiver genutzt.

Freie Ressourcen sollen zunächst in den Primarbereich und in das Anreizmodell zur Schulentwicklung fließen.

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