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15.06.2006 Ausländische Jugendliche in Berufsschulen

Aline Barthélemy, Allgemeine Berufsschule / Dependance Valckenburghstr.
1. Schutzraum für Mädchen

Seit Jahren werden in der Valckenburghstraße in einer Klasse für Sprachanfän-gerinnen speziell oft schwer traumatisierte und schutzbedürftige Mädchen unter-richtet.
Ausländische Mädchen, die hier alphabetisiert werden, sollen ab dem nächsten Jahr
in einem Brückenkurs zusammen mit Jungen in der ABS Steffensweg lernen. Auch die Sprachklasse soll dorthin umziehen.
Diese Sparpläne bedeuten für die Mädchen eine schwere Benachteiligung und Ge-fährdung ihres schulischen Erfolgs. Das Pädagogische darf nicht den Sparplänen zum Opferfallen: erst wenn die Mädchen sich stabilisiert haben und sich sicher füh-len, können sie erfolgreich lernen!

2. Stundentafel

In den Sprachklassen der ABS haben Jugendliche, die erst mit etwa 16 Jahren ein-gereist sind, neben verstärktem Unterricht in Deutsch, Mathematik, Politik und Natur-wissenschaften 12 Wochenstunden Metallkunde oder Hauswirtschaft.
In einer Sprachklasse der Valckenburghstraße wurden in diesem Jahr im Praxisanteil erfolgreich je 6 Wochenstunden Hauswirtschaft und Datenverarbeitung angeboten. Dieser Modellversuch kam dem Lernbedürfnis und den Berufsvorstellungen der SchülerInnen entgegen und sollte fortgesetzt werden.
Aktualisierte Lehrpläne sollten flexibler und praxisnäher umgesetzt, Lehrkräfte und LehrmeisterInnen maßgeblich an ihrer Ausgestaltung beteiligt werden!

3. Wo und wie weiterlernen nach dem Ende der Schulpflicht

Viele über 18 Jahre alte Migrantinnen wollen den erweiterten Hauptschul- oder Realschulabschluss erwerben. An der ABS gibt es inzwischen für sie zu wenig Plätze, an der Erwachsenenschule soll die Kapazität um 25% reduziert werden.
Dort soll es Anfängerkurse für Englisch zukünftig nicht mehr geben. Russisch oder Türkisch sollen nicht mehr an Stelle von Englisch anerkannt werden. Damit haben viele MigrantInnen aus der Türkei, dem Nahen Osten oder der GUS, die in der Schule kein Englisch gelernt haben, keine Chancen mehr, ihre Schullaufbahn fort-zusetzen.

4. Ausbildungs- / Arbeitserlaubnis für geduldete Jugendliche

Eine Reihe ehemaliger SchülerInnen der ABS haben den HSA und sind ausbil-dungsfähig und -willig. Als geduldete Jugendliche dürfen sie sich weder ausbilden lassen noch hier arbeiten, selbst dann nicht, wenn Unternehmer sie nähmen!.
Die Senatoren für Bildung und Arbeit sollten mit der Ausländerbehörde zusammenar-
beiten, damit diese Jugendlichen hier lernen, arbeiten und sich integrieren können.
Die bisherige Duldungspraxis ist ungerecht und inhuman und verletzt das Men-schenrecht auf Bildung!

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