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25.01.2012 Bildungssenatorin entlässt ReferendarInnen

Nach dem Sieg vor Gericht nun die Erniedrigung der Betroffenen
Die GEW ist empört und bestürzt
und fordert die Fortsetzung der Ausbildung von ReferendarInnen



Am 25. Januar wurden die zehn durch eine einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts zum 1. November 2011 beschäftigten ReferendarInnen auf ihrer Seminarfahrt in der Bildungsstätte Bredbeck vom Direktor des Landesinstituts für Schule Dr. Wolff Fleischer-Bickmann über ihre Entlassung zum 1. Februar informiert. „Die Bildungsbehörde hat vor dem OVG einen Sieg gegen die GEW errungen, dafür sollen nun zehn engagierte angehende Lehrer und Lehrerinnen bluten“. Mit diesen Worten kommentierte Christian Gloede, Landesvorstandssprecher der GEW die heute überbrachte Entscheidung. Die GEW Bremen protestiert entschieden gegen diese Politik und fordert die Fortsetzung der begonnenen Ausbildung!

Der Bildungsbehörde reiche offensichtlich die Bestätigung ihrer Rechtsauffassung nicht, sondern sie wolle nun die ReferendarInnen für die Wahrnehmung ihres Rechts Entscheidungen anzufechten abstrafen – ungeachtet der persönlichen Härte, die das bedeutet. Unberücksichtigt bleibt, dass die Betroffenen in den ersten drei Monaten ihrer Ausbildung offensichtlich gute Arbeit geleistet haben und ab dem 1. Februar mit eigenverantwortlichem Unterricht beginnen sollten. Dass dies nun nicht passiert, wird in den Schulen bei Kollegen, Eltern und Schülern Unverständnis hervorrufen und Fragen aufwerfen.

Die Argumentation der Behörde, bei einer Weiterbeschäftigung würde sich eine
Bevorzugung der Betroffenen fortsetzen, da andere BewerberInnen u. U. vorrangig einzustellen gewesen wären, hält die GEW nicht für stichhaltig. Schließlich hätten andere BewerberInnen die Nichteinstellung nicht angefochten.

Der Hinweis auf eine mögliche Anrechnung der bereits absolvierten Ausbildungszeit verkennt die Lage von Referendarinnen und Referendaren. Die Gehälter der Referendare (ca. 42.000€) werden sich im Nachhinein nicht wieder einsparen lassen, so Gloede. „Es bleibt der unangenehme Beigeschmack der Umsetzung des OVG-Urteils, angehende Bedienstete des öffentlichen Dienstes frühzeitig und nachhaltig einzuschüchtern. Auch über diese politische Beschädigung Bremens sollte die Bildungssenatorin noch einmal nachdenken“, fordert die GEW. „Recht bekommen und Gnade walten lassen kann politische und menschliche Größe zeigen“ auch ungeachtet verfassungsrechtlicher Bedenken hofft die GEW noch auf ein politisches Einlenken.

Insbesondere folgende Argumente sprechen für eine Weiterführung der Ausbildung:

  • Die Vertragsauflösung ist eine außergewöhnliche persönliche Härte für die KollegInnen.
  • Die vorsorglichen Bewerbungen der KollegInnen für den Einstellungstermin 1.2.2012 wurden nicht berücksichtigt und beschieden. Damit wurden sie gegenüber anderen Bewerbern zurückgesetzt.
  • Die Schulen verlieren 10 Lehrkräfte, die zum 1.2.2012 mit jeweils 10 Stunden bedarfsdeckenden Unterrichtseinsatz eingeplant waren. Den Unterrichtsausfall als logische Konsequenz nimmt die Senatorin in Kauf.
  • Die Kündigung kostet den Staat Geld, ohne dass er Vorteile davon hat. Insgesamt ca. 42.000 an Gehalt bekamen die Referendare während ihrer dreimonatigen Arbeit. Bei einer erneuten Einstellung ins Referendariat wären wieder die ganzen 18 Monate zu absolvieren. Die Senatorin argumentiert, dass sie kein Geld für das Referendariat der 10 KollegInnen hat und bekommt vor Gericht recht. Darüber freut sie sich nicht nur politisch, sondern sie beendet nach bereits 42.000 für die Ausbildung der Referendare ausgegebenen Euro die weitere Ausbildung. Das ist vernichtetes Geld.
  • Die Kündigung bringt aber auch eine weit größere Gefahr mit sich: In Zeiten des zunehmenden Lehrermangels werden junge BewerberInnen abgeschreckt. Nicht nur sie drohen Bremen zu verlassen. Auch der Verlust des Ansehens von Bremen als Arbeitgeber bei jungen Menschen droht, weil sie sehen, wie mit jungen ausbildungs- und arbeitsbereiten Menschen umgegangen wird,
  • Wenn die Behörde argumentiert, sie wolle in zukünftigen Kapazitätsprozessen aufgrund einer freiwilligen Weiterbeschäftigung diese vom Gericht nicht entgegen gehalten bekommen, so verkennt diese juristische These die Realität. Widerspruchsverfahren bei der Aufnahme ins Referendariat gibt es in geringem Umfang wie bei anderen Verwaltungsakten schon lange. Nur einmalig zum 1. November 2011 gab es mehr Verfahren, weil trotz regulär geplanten und durchgeführten Bewerbungsverfahren aufgrund kurzfristiger Entscheidung der Senatorin keine Einstellungen erfolgten. Mit derart vielen Verfahren ist in der Zukunft nicht ernsthaft zu rechnen.

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