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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Mai 2007 14.03.2007 Das fünfte Prüfungselement | ||||||
| 14.03.2007 Das fünfte Prüfungselement | ||||||
| Unbezahlte Mehrarbeit für die betroffenen Kollegen! (§16 Abiturprüfungsverordnung) von Eberhard Pfleiderer | ||||||||||||||||||
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| 1.Schriftlicher Prüfungsteil: Korrektur, Begutachtung und Abgleich mit dem Korreferenten. | ||||||||||||||||||
| Aufwand pro zu korrigierender Arbeit für den Referenten minimal 4 Stunden, für den Korreferenten min. 3 Stunden Rechnungsvarianten nach Kursstärken: (27 - 33 SuS), Anteil der Arbeiten pro Kurs durch Gruppenarbeit mit bis zu 3 Schülern (14 – 16) Zeitaufwand Referent in Stunden (minimal): 56 – 64 Korreferent: 42 - 48 | ||||||||||||||||||
| 2.Kolloquium | ||||||||||||||||||
| (um ca.1 Jahr zeitverschoben nach der Korrektur der schriftlichen Arbeiten)Vorbereitung des Prüfers( min. 2 Std. pro Prüfung): 28 - 32 | ||||||||||||||||||
| Gesamtaufwand | ||||||||||||||||||
Nach den neuen Richtfrequenzen ist eher von einer Kursschülerzahl von 30 auszugehen, d.h.:
Bei berechneten 45 Arbeitswochen bedeutet das eine nicht bezahlte Arbeitszeiterhöhung für den Referenten von 2 Wochenstunden, für den Korreferenten von 1 Wochenstunde. In Bremerhaven betrifft das pro Jahrgangsstufe ca.75- 80 Referenten und 75-80 Korreferenten (gesamt 150- 160 KollegInnen). Nach dem bisherigem Usus bei Abiturkorrekturen ist davon auszugehen, dass sich Referent und Korreferent gegenseitig die Arbeiten korrigieren: Das bedeutet für Referent und Korreferent jeweils einen Gesamtaufwand von 135 Zeitstunden und eine ARBEITSZEITERHÖHUNG VON 3 WOCHENSTUNDEN! (Betrifft in Bremerhaven 75-80 Lehrer pro Jahrgangsstufe). Magistrat bzw. Senat müssen für diese Kollegen Entlastungen in Höhe von 3 Wochenstunden gewähren – sonst drohen auch im GyO - Bereich Überlastungsanzeigen! | ||||||||||||||||||