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Aktuelles Informationen für Beamte Disziplinarverfahren | ||||||
| Disziplinarverfahren | ||||||
| Die Einstellung der Verfahren werten wir uneingeschränkt als Erfolg. Der erteilte Verweis stellt die nach dem Disziplinargesetz geringste Disziplinarmaßnahme dar. Sie ist nach zwei Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung aus den Akten zu löschen und zu vernichten. Es war außerordentlich wichtig, dass so viele von uns trotz der herrschenden Rechtslage bereit waren, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Nur durch den Mut jeder streikenden Beamtin und jedes streikenden Beamten konnten wir die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die BeamtInnen erkämpfen. Darüber hinaus ist es das große Verdienst der streikenden Bremer Lehrkräfte, die Diskussion über das Beamtenstreikrecht bundesweit wieder entfacht zu haben. Bereits im November streikten auch die beamteten Lehrkräfte in Hessen. Nur dadurch, dass wir gemeinsam das Recht auf Streik für uns in Anspruch genommen haben, bietet sich jetzt die Chance, das Streikrecht für Beamte erstmals auch für die Bundesrepublik juristisch durchzusetzen. Um dies zu erreichen, haben wir auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit dem DGB Rechtsschutz und unter Beteiligung weiterer beamtenrechtlicher Experten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die vor Gericht vorzubringenden Schriftsätze erstellt. In Bremen und Hessen werden einige Fälle ausgewählt, um – falls nötig – durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Beamtenrecht auf Streik durchzuklagen. Wir bleiben dabei: Auch Beamte dürfen streiken! | ||||||||||||||||||||||
| Betroffenenversammlung am 17. März | ||||||||||||||||||||||
| Stand der Disziplinarverfahren - März 2010 Liebe Kollegin, lieber Kollege, in diesen Tagen werden über die Schulleitung die Bescheide der Behörde zugestellt. Bei all denjenigen, die ausschließlich am 13.02. gestreikt haben, wird das Disziplinarverfahren eingestellt. Diese Einstellung werten wir uneingeschränkt als Erfolg, da unserer Forderung nach Einstellung aller Verfahren für diesen Betroffenenkreis tatsächlich entsprochen wurde. Diejenigen, die an beiden Streiktagen oder auch ausschließlich am 25.02.2009 gestreikt haben, erhalten einen Verweis. Da wir nur eine Frist von 4 Wochen für einen Widerspruch haben und die Osterferien davon einen großen Zeitraum abdecken, laden wir kurzfristig zu einer Betroffenenversammlung Mittwoch, 17.03.2010 17 h – 19 h im Tivolisaal im DGB-Haus, Bahnhofsplatz 22-28 ein. Hier wollen wir euch unsere Überlegungen zur Einordnung dieser Disziplinarmaßnahme und zum denkbaren weiteren Gang der Dinge mitteilen und mit euch diskutieren. Elke Baumann Landesvorstandssprecherin | Stichwort: Beamtenstreik!
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| Information - Januar 2010 | ||||||||||||||||||||||
| Liebe Kollegin, lieber Kollege, bereits vor Weihnachten haben wir eine Kurzmitteilung an euch verschickt. Heute möchten wir euch erneut Folgendes zum Stand der Disziplinarmaßnahmen wegen der Streikteilnahme im Frühjahr 2009 mitteilen: Die Senatorin für Bildung hat sich entschlossen, vor Erteilung der Bescheide allen Betroffenen zunächst das Ergebnis der „Ermittlungen“ mitzuteilen. Die abschließende Bekanntgabe der „Ermittlungsergebnisse“ ist nach dem Bremischen Disziplinarrecht vorgesehen, sodass hierdurch nichts Unvorhergesehenes geschieht. In einer Handvoll Fälle ist dies bereits vor Weihnachten geschehen, alle anderen haben dies nun im Januar erhalten. Diese Ermittlungsberichte werden über die Schule mit Empfangsbestätigung an Euch weitergegeben. Ihr habt dann einen Monat nach Erhalt Zeit, hierauf zu erwidern. Nach unserer Einschätzung halten wir es nicht für nötig, in grundsätzlicher Weise Einwendungen gegen diese Ermittlungsberichte zu erheben, da hiermit keine Anerkennung der Rechtsauffassung der Bildungsbehörde verbunden ist. In diesen Ermittlungsberichten wird einleitend nochmals der Sachverhalt beschrieben. Nur wenn hier etwas Falsches wiedergegeben wird, wie falsche Benennung der Streiktage, falsche Schule, etc. solltet Ihr dieses der Behörde mitteilen. Sobald dann – möglicherweise ab Ende Februar 2010 – die Disziplinarbescheide raus sind, mit nach wie vor allen denkbaren Varianten von der Einstellung bis zum Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme wie dem Verweis, werden wir Euch wieder informieren und voraussichtlich zu einer Versammlung aller Betroffenen einladen. Mit solidarischen Grüßen Sabine Herold Landesgeschäftsführerin der GEW Bremen | Termin AG Tarif und Besoldung
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| Veranstaltung zu Disziplinarverfahren | ||||||||||||||||||||||
| Sollte es zu Disziplinarmaßnahmen kommen, findet am 23. November 2009 | 18 Uhr | Konsul-Hackfeld-Haus | Birkenstr. | Bremen eine Veranstaltung für alle von einer Disziplinarmaßnahme betroffenen Kolleginnen und Kollegen und Interessierte statt. | ||||||||||||||||||||||
| 756 Disziplinarverfahren eingeleitet Fast ein halbes Jahr nach den Streiks im Tarifbereich der Länder im Februar hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft nun 756 Verfahren wegen des Verdachts einer Dienstpflichtverletzung gegen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer der Stadtgemeinde Bremen, die sich am Streik beteiligten hatten, eingeleitet. Die GEW geht davon aus, dass diese Verfahren nach der Anhörung der Betroffenen allesamt eingestellt werden. Dies gebiete schon der Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, so Christian Gloede-Noweck, Landesvorstandssprecher der Bildungsgewerkschaft. „Ungeheuerlich“ nannte Gloede-Noweck in diesem Zusammenhang das Disziplinarverfahren gegen die Landesvorstandssprecherin der GEW. Dieser wird vorgeworfen, durch den Aufruf zum Streik in besonderem Maße ihre Dienstpflicht verletzt zu haben. Hiermit wird ihre Rolle als Sprecherin der Gewerkschaft und die Vermittlung der Beschlusslage in die Mitgliedschaft mit Strafe bedroht, ihre gewerkschaftliche Tätigkeit praktisch inkriminiert. Dies sei ein Angriff gegen die Freiheit der gewerkschaftlichen Betätigung und der Versuch der politischen Einschüchterung. Landesvorstandssprecher Elke Baumann Christian Gloede-Noweck Bernd Winkelmann GEW Landesverband Bremen, Löningstr. 35, 28195 Bremen tele 0421-33764-0, fax 0421-33764-30, email info (at) gew-hb.de |
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| Info zu Disziplinarverfahren | ||||||||||||||||||||||
| Liebe Kollegin, lieber Kollege, in den nächsten Tagen bekommen 756 von der Senatorin für Bildung erfasste Beamtinnen und Beamten, die am 13.2. und 25.2.2009 gestreikt haben, ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass wegen des Verdachts eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wird. Falls du zu den Betroffenen gehörst, solltest du den Empfang des Schreibens per Unterschrift bestätigen. Von dem Moment an hast du vier Wochen Zeit, auf den Brief zu reagieren. Wir raten dringend davon ab, vorschnell auf das Schreiben zu antworten. In den nächsten zwei Wochen erarbeiten wir ein Antwortschreiben, das wir ins Internet stellen und per Mail verschicken. Die Senatorin kann nach Würdigung der Antwort das Disziplinarverfahren einstellen, einen Verweis erteilen oder schlimmstenfalls die Zahlung einer Geldbuße verlangen. Letzteres erscheint sehr unwahrscheinlich. Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Türkei (12.11.2008 und 11.4.2009) machen uns Mut. Aus ihnen geht hervor, dass ein generelles Streikverbot im Widerspruch zum in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Streikrecht steht. Klaus Lörcher, ein führender Rechtswissenschaftler, beschreibt die Urteile als „Grundsteine für eine neue Ära der kollektiven Menschenrechte“. („Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik auch für Beamte“ in „Arbeit und Recht“, Ausgabe 7-8/2009, S.229) Wir melden uns demnächst wieder bei dir! Herzliche Grüße Elke Baumann Landesvorstandssprecherin |
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| Disziplinarverfahren? | ||||||||||||||||||||||
| Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen streikende BeamtInnen Das war für den Bremer Senat doch zuviel: Nach der Aufforderung des Bundes der Steuerzahler, die streikenden Beamtinnen und Beamten gefälligst zur Rechenschaft zu ziehen, kam neben Nachfragen aus anderen Bundesländern auch noch die Anfrage der CDU, welche Maßnahmen der Senat gegen streikende Beamtinnen und Beamten ergreifen werde. Auf der anderen Seite denkt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei öffentlich über einen Streik von Polizeibeamten nach. Das könnte dann doch etwas zu weit gehen. Vielleicht kommen noch mehr Beamtinnen und Beamte auf die Idee, dem Beispiel der Lehrkräfte zu folgen ... Dem Druck konnte der Bremer Senat offensichtlich nicht mehr standhalten. Die Senatorin für Bildung, die noch vor dem angekündigten Warnstreik am 13.2. über ihre Pressesprecherin hatte verlauten lassen: „Für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet haben, bekommen die Lehrer kein Geld. Punkt“, sieht sich nun doch veranlasst, Disziplinarverfahren einzuleiten. Was bedeutet das? Es wird zunächst eine Mitteilung der Senatorin für Bildung an die Beamtin bzw. den Beamten geben, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Der Beamtin bzw. dem Beamten wird dabei die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich, mündlich oder gar nicht zu dem Vorwurf zu äußern. Wir halten für unsere Mitglieder einen Formulierungsvorschlag für das Antwortschreiben bereit, den wir den Betroffenen zukommen lassen werden, sobald das Schreiben der Behörde vorliegt. Im schlimmsten Fall rechnen wir mit einem Verweis; das ist ein schriftlicher Tadel, der für zwei Jahre in der Personalakte verbleibt. Er hat vermutlich keinen Einfluss auf etwaige Beförderungen oder Bewerbungen im Lande Bremen. In jedem Fall wird es einen Gehaltsabzug für die nicht erteilten Unterrichtsstunden geben. Auf der politischen Ebene werden wir uns weiterhin für die Einstellung des Verfahrens einsetzen. |
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