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23.11.2009 Disziplinarverfahren - Post von der Senatorin?

Veranstaltung zu Disziplinarverfahren

Post von der Senatorin?

in den nächsten Tagen erhalten Kolleginnen und Kollegen Post von der Senatorin für Bildung mit ihrem Bescheid zu den Disziplinarverfahren.
Für den Fall, dass das Verfahren eingestellt wird, müssen keine weiteren Schritte unternommen werden.
Auch im Falle einer „Rüge“ oder „Missbilligung“ (beides keine Disziplinarmaßnahmen!) muss nichts weiter getan werden.


Wird dir allerdings eine „Disziplinarverfügung“ mit einem „Verweis“ zugestellt, dann handelt es sich um eine Disziplinarmaßnahme, gegen die Widerspruch eingelegt werden sollte. GEW-Mitglieder erhalten Rechtsschutz durch die GEW.

Dazu braucht es:
eine Kopie der Disziplinarverfügung und
eine unterzeichnete Vollmacht (siehe nebenstehende pdf) im Original (keine Kopie!)
Dies bitte per Post an die Geschäftsstelle der GEW

Dann können wir sämtliche Verfahren von hier aus führen. Der GEW-Rechtsanwalt Gerd Rethmeier wird die KollegInnen gegenüber der Behörde vertreten, mehr Infos folgen!
Elke Baumann
Landesvorstandssprecherin

 Vollmacht.pdf
 Vollmacht zum
Downloaden

Stichwort: Beamtenstreik

 Infoblatt_EGMR.pdf
 Aktuelles aus der Rechtsprechung
Der Europäische Gerichts-
hof für Menschenrechte
(EGMR)
– Urteile zum Menschen-
recht auf Kollektivverhand-
lungen und Streik
– auch bei Beamten

 EuW_11_2009.pdf
 Beamte dürfen streiken!
Gerichtshof für Menschenrechte fällt
bahnbrechendes Urteil
Artikel aus E&W 11/2009

 BeamtenStreik.pdf
 „Beamtenstreik ist, wenn Beamte streiken“
GEW-Kommentar von Ilse Schaad zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Aus E&W 11/2009

 

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