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Pfad zur Seite:Startseite - Publikationen - BLZ - BLZ Archiv - BLZ Maerz/April 2009 - 16.03.2009 Echte Chancen für „Eine Schule f

16.03.2009 Echte Chancen für „Eine Schule für alle“?

von Bernd Winkelmann
Schulverwaltungsgesetz: Bezugspunkt für kommunale Freiheiten
Schon während der Diskussion des vergangenen Jahres, in der sich abzeichnete, dass das Schulsystem mehr als die zwei Säulen haben würde, von denen die Senatorin immer sprach, regte sich die Kritik an mehreren Punkten. Besonders bedeutend für Bremerhaven waren dabei:

  • die Entwicklung der Förderzentren,
  • die mit dem neuen Schulgesetz zunehmende Aufgabe der Grundschulen, Kinder für das Gymnasium auszuwählen
  • die Abschaffung der Gesamtschulen als eigenständiger Schulform;
  • die Idee, die Zahl der gymnasialen Oberstufen zu vergrößern, um an einzelnen Schulstandorten weitere „durchgängige“ gymnasiale Bildungsgänge einzurichten.

Seitenabschnitte:
Bündnis gegen den „Bremer Konsens“
Die bildungspolitische Lage der Stadt: Offen!

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Wenn sich im Schulgesetz nach unserer Schätzung 4 ½ Säulen abzeichnen, kann der Begriff 2-Säulenmodell nur als ideologisch verstanden werden.
Bremerhaven hat eine eigene Schultradition und gute Erfahrungen mit einer horizontalen Schulstruktur.

  • Eine Organisation der Oberstufen, die in ihrer Akzeptanz weit in den Landkreis hineinreicht,
  • Grundschulen, die sich mit Notenfreiheit und jahrgangsübergreifendem Lernen profilieren,
  • eine Integration von Behinderten, die akzeptiert ist und zu deren Weiterentwicklung es Initiativen gibt,

sind Belege dafür.
Wie schon die Abschaffung der OS, die auf erhebliche Kritik stieß, widerspricht auch die geplante neue Struktur diesem traditionellen Selbstverständnis.
In dieser Situation werden die gesetzlichen Möglichkeiten ausgelotet, auf kommunaler Ebene zu schulpolitischen Lösungen zu kommen. § 6 (1) des SchulG sagt: „Die Einrichtung, Verlegung und Auflösung von Schulen und Schulstufen ... sowie die Einrichtung, Verlegung und Beendigung von Bildungsgängen liegen ... im Ermessen der Stadtgemeinden. Die Stadtgemeinden haben bis zur Jahrgangsstufe 10 ein Schulangebot vorzuhalten, das jedem Schüler und jeder Schülerin ermöglicht ... den Bildungsgang zu besuchen, der den Erwerb der angestrebten abschließenden Berechtigung eröffnet.“
Die damit aufgeworfenen Fragen lauten: Zu welchem Grad an Eigenständigkeit reicht das Gesetz? Und: Welcher politische Wille setzt sich in Bremerhaven durch?

Bündnis gegen den „Bremer Konsens“

Als sich früh im Jahr 2008 abzeichnete, dass es höchst unterschiedliche Verfahren zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes in beiden Städten geben wird, wurde ein Bremerhavener Bündnis „Eine Schule für alle“ gegründet. Da – anders als in Bremen – keine öffentliche Erörterung der Schulentwicklung vom Magistrat vorgesehen war, bildete sich hier ein Forum, in dem man sich über die Bremerhavener Bildungssituation und Kriterien zu ihrer Beurteilung verständigte. Von diesem Zusammenschluss ging die
Initiative aus, einen Einwohnerantrag gemäß Stadtverfassung zu stellen, der die schulpolitische Diskussion vor die Stadtverordnetenversammlung trägt, so dass die Parteien Position beziehen müssen.
Bislang ist noch nicht klar, ob der Antrag so schnell geprüft wird, dass er auf der Stadtverordnetenversammlung am 26. März verhandelt werden kann. Eindeutig ist jedoch, dass es erstmals nach 12 Jahren wieder gelang, dieses Instrument unmittelbarer Bürgerbeteiligung zu nutzen. Das Anliegen des Bündnisses , ein klares bildungspolitisches Signal zu setzen und unter der Perspektive eines Bildungssystems, das Chancen verbessert, Menschen zu sammeln, sind gelungen.
Dieses sehr aufwändige Vorgehen war allerdings nötig und sinnvoll: Der Titel „Eine Schule für alle“ erfreut sich mittlerweile steigender Beliebtheit. Darunter leidet eindeutig die Begriffsklarheit: Umso notwendiger ist es, nach „innen“ und außen für Aufklärung zu sorgen. Auch bei unseren Mitgliedern reicht der Verweis auf den Beschluss des Bundesgewerkschaftstages 2001 nicht aus!

Die bildungspolitische Lage der Stadt: Offen!

Auf die Tradition der Stadt wurde verwiesen; auch Klafki hat in seinem Gutachten Anfang der 90-er Jahre die städtischen Besonderheiten zu speziellen Empfehlungen in Sachen „Innovation und Kontinuität“ genutzt.
Eine unbedingt erstrebenswerte Struktur, die eine horizontale Gliederung mit dem Beginn einer konsequenten Inklusion eröffnet, ist für 2011 noch nicht aus dem Rennen. Natürlich müssen Voraussetzungen geschaffen werden, was Personal, Ressourcen und Qualifizierung angeht, denn schließlich soll auch auf Seiten der Pädagoginnen und Pädagogen „niemand zurückbleiben“. Das Bremerhavener Bündnis, mithin die GEW, wird auch in dieser Sache nichts unversucht lassen.
So attraktiv der Gedanke kommunaler eigenständiger Strukturen und Systeme sein mag – auch über das konkrete Beispiel Bremerhavens hinaus – so müssen gerade in unserem Bundesland – insbesondere für die GEW – die Konsequenzen wohl bedacht werden. Einer Zersplitterung in einzelne Felder der Auseinandersetzung kann erfolgreich nur durch eine starke Gewerkschaft begegnet werden – die landespolitische Geschlossenheit muss deshalb weiterhin zentrales Prinzip bleiben. Denn die Rahmenbedingungen werden auf Landesebene festgelegt: Das Land legt den Ressourcenrahmen fest – dies gilt für viele erfolgsentscheidende Faktoren wie Klassengrößen, Einstellungszahlen oder Inklusionsdynamik.
Das ist Grund genug, abgestimmt vorzugehen!

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