| Altersstundenermäßigung für Angestellte auch bei Altersteilzeit Heiner Borcherding | 
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| Das Urteil Als ich im Jahre 2003 als angestellter Lehrer in Altersteilzeit tätig und über 55 Jahre alt war, beantragte ich beim Senator f. Bildung die entsprechende Altersstundenermäßigung. Diese wurde mir vom Dienstherrn nach §2 Abs.4 der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung vom 21.6.1982 i. d. Form 23.8.2001 (keine Ermäßigung aus Altersgründen) abgelehnt. Daraufhin setzte ich mich mit dem Rechtsanwalt der GEW in Verbindung und erhielt Rechtsschutz, um meine Auffassung der anteiligen Altersstundenermäßigung gegenüber der Behörde geltend zu machen. Im Klageverfahren gegen den SfB setzte sich beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht unsere Rechtsauffassung durch, die Behörde ging jedoch in die Berufung. Das änderte nichts daran, dass nach ca. 2 1/2 Jahren, im Dezember 2005 das Bundesarbeitsgericht die Revision der Stadtgemeinde Bremen zurückgewiesen hat und ich nach gut vier weiteren Monaten nach schriftlicher Vorlage des Bundesarbeitsgerichtes 9 AZR 220/05 die Altersstundenermäßigung zugestanden bekommen habe. Das heißt: nachträglich ab 2003 hat mir der Arbeitgeber die zuviel unterrichtenden Stunden zu erstatten. Die Folgen Als ich mich telefonisch in der ersten Maiwoche bei der Rechtsstelle der Behörde zwecks schneller Umsetzung des Urteils meldete(der Dienststelle war bekannt, dass ich nur noch bis Ende des Schuljahres tätig sein würde),erhielt ich von meinem Schulleiter für den darauf folgenden Montag einen persönlichen Gesprächstermin, in dem mir mitgeteilt wurde, nur noch an diesem Tage meine letzten 2 Stunden unterrichten zu dürfen, da ich meine zuviel gegebenen Stunden ab sofort als `Freizeitausgleich zu nehmen hätte. Mit für mich sehr gemischten Gefühlen aber auch der Verantwortung den SchülerInnen und Kollegen gegenüber so plötzlich nicht mehr unterrichten zu dürfen, ging ich in die Klassen und in das Lehrerzimmer - Unverständnis bei den Betroffenen! Am darauffolgenden Mittwochmittag erhielt ich zu Hause den Anruf des Schulleiters, er habe eine Mitteilung eines anderen Behördenvertreters erhalten, er möge mit mir eine Regelung treffen doch wieder in die Schule zurückzukehren - einen Mittelweg für beide Seiten(der Schule und mir) zu finden. Seit der "Zwangsbeurlaubung" von 4 Tagen unterrichte ich nun wieder bis zum Ende des Schuljahres Es ist dem Dienstherrn wohl doch noch aufgefallen, dass man von heut auf morgen nicht einfach den Unterricht zu Lasten von SchülerInnen, Eltern und Kollegen bis zum Ende des Schuljahres ausfallen lassen kann!
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