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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Juli/August 2009 16.08.2009 Einleitung von Disziplinarverfahren | ||||||
| 16.08.2009 Einleitung von Disziplinarverfahren | ||||||
| gegen 756 verbeamtete Lehrkräfte | ||||||||||||||||||
| In der ersten Woche des neuen Schuljahres wurden von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft in der Stadtgemeinde Bremen 756 Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte eingeleitet. Die Tatsache, dass sich die Kolleginnen und Kollegen im Februar an den Streiks zur Durchsetzung der gewerkschaftlichen Tarif- und Besoldungsforderungen beteiligt haben, rechtfertige nach Auffassung der Behörde den Verdacht eines Dienstvergehens. Nach Würdigung der Antwort kann Senatorin Jürgens-Pieper (SPD) das Disziplinarverfahren selbst dann einstellen, wenn „ein Dienstvergehen zwar erwiesen ist, eine Disziplinarmaßnahme jedoch nicht angezeigt erscheint.“ (BremDG § 32 Abs. 1 Ziff. 2), oder lediglich eine Rüge nach § 6 erteilen, die keine Disziplinarmaßnahme darstellt. Aber selbst ein „Verweis“ muss nach zwei Jahren aus der Personalakte entfernt werden. Aus unserer Sicht war die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an den Streiks und Aktionen im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde berechtigt und notwendig. Bremen bildete seit Jahren das bundesweite Schlusslicht bei der Beamtenbesoldung. Eine Senatsvorlage sah auch für 2009 die verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten vor. Wir mussten davon ausgehen, dass die Bremer Beamtinnen und Beamten abermals von der Tarif- und Besoldungsentwicklung der übrigen Länder abgekoppelt werden sollten. Dass die Beteiligung am Streik erfolgreich war, lässt sich nicht allein an der hohen Teilnehmerzahl festmachen. Wir konnten einer großen Öffentlichkeit, Eltern, Schülerinnen und Schülern unsere berechtigten Forderungen verständlich machen und erhielten reichlich Unterstützung von ihnen. Auch wenn die von uns geforderte Jahressonderzahlung nicht durchsetzbar war, haben wir doch erreicht, dass das Tarifergebnis im Kern zeitgleich für die Beamtinnen und Beamten übernommen wurde. Ohne die Solidarität, die Aktionsbereitschaft und den Mut von über 1500 Lehrkräften, die unzweifelhaft die entscheidende Triebkraft für die Aktionen in Bremen darstellten, sähe unsere Gehaltsmitteilung heute vermutlich anders aus. Und schließlich wurde unsere Gewerkschaft durch Mitgliederzuwachs gestärkt. |
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| Das Streikrecht als Menschenrecht | ||||||||||||||||||
| Die GEW vertritt die Auffassung, dass auch Beamtinnen und Beamten ein Streikrecht zusteht, wenngleich es ihnen in der Bundesrepublik Deutschland bisher verweigert wird. Bezüglich der kollektiven Rechte von Beamtinnen und Beamten bildet die Bundesrepublik mit sehr wenigen anderen Staaten – wie z.B. der Türkei – das Schlusslicht in Europa. In den meisten Staaten ist das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte im Grundsatz anerkannt. Auf internationaler Ebene werden die absoluten Streikrechtsverbote für Beamtinnen und Beamte von immer mehr internationalen Überwachungsorganen kritisiert. Vor kurzem hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Urteilen gegen die Türkei festgestellt, dass das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht von Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat neben anderen internationalen Übereinkommen und Pakten (z.B. IAO-Übereinkommen Nr. 87, 98 und 151, Europäische Sozialcharta) auch die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Diese Verträge haben völkerrechtlich verbindlichen Charakter. Das gilt besonders für die Europäische Menschenrechtskonvention, die durch ein absolutes Beamtenstreikverbot verletzt ist. Klaus Lörcher, der sich in der letzten Ausgabe von „Arbeit und Recht“ intensiv mit den beiden Urteilen gegen die Türkei auseinandergesetzt hat, kommt zu dem Schluss, dass das Recht auf Kollektivhandlungen für Beamtinnen und Beamte auf die Bundesrepublik übertragbar ist: „Die (obersten) Gerichte der Bundesrepublik, insbes. das BVerfG selbst, sollten diese völkerrechtlichen Vorgaben beachten und dementsprechend Art 9 Abs 3 iVm Art 33 Abs 4 und 5 GG so auslegen, dass das uneingeschränkte Beamtenstreikverbot aufgehoben und die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen nach der jeweiligen Aufgabe bzw. Funktion beantwortet wird.“ (Klaus Lörcher: Das Menschenrecht auf Kollektivverhandlung und Streik auch für Beamte. In: Arbeit und Recht, Ausgabe 7-8/2009, S.229 ff) Die GEW wird sich weiterhin auf der politischen, juristischen und praktischen Ebene für das Beamtenstreikrecht einsetzen. | ||||||||||||||||||
| Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder | ||||||||||||||||||
| Die 756 KollegInnen sind im Rahmen der disziplinarrechtlichen Ermittlung zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die GEW hat allen eine Vorlage für die Antwort zugeschickt. (Bitte diese verwenden und – wenn noch nicht geschehen – in der Geschäftsstelle die Mail-Adresse angeben). Nach einem Bescheid der Senatorin für Bildung wird der GEW-Rechtsschutz in geeigneter Form reagieren. (Hierüber gibt es dann noch eine gesonderte Nachricht). Außerdem wird dann eine Versammlung der Betroffenen einberufen. | ||||||||||||||||||
| Ein politischer Angriff auf die Gewerkschaften | ||||||||||||||||||
| Im Zuge der 756 eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft darüber hinaus mit einem Schreiben vom 4.August 09 gegen die Kollegin Elke Baumann ein Disziplinarverfahren eröffnet, worin ihre Rolle als Sprecherin der Gewerkschaft und die Vermittlung der Beschlüsse an die Mitglieder mit Strafe bedroht wird. Diesen Angriff weisen wir aufs Schärfste zurück und fordern die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens! Der geschäftsführende Landesvorstand | ||||||||||||||||||