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15.06.2006 Elternsprechtage bis in die Nacht oder Wann übersetzt die Behörde die seitenlangen Textzeugnisse in die Sprache der Eltern?

Inge Glameyer, Lehrerin an der GS Paul-Singer-Straße
An der GS Paul-Singer-Straße gibt es Kinder mit 23 Muttersprachen.
Hier wurde wegen seiner einfachen Lesbarkeit ein tabellarisches Rasterzeugnis mit drei Beurteilungsstufen entwickelt, jahrelang erfolgreich erprobt, aktualisiert und den Lehrplänen angepasst. Die standartisierten Begriffe sind gleichzeitig Lernziele und Beurteilungskriterien und zeigen auf einen Blick den Leistungsweg und – stand des Kindes.
Es genügt in der Regel, Form und Kriterien des Rasterzeugnisses auf einem Eltern-abend zu erläutern und bedarfsweise zu übersetzen, um später das individuelle Zeugnis lesen zu können.
Daher wurde diese Zeugnisform von den deutschen Eltern sehr gut angenommen.
Deren Ersatz durch seitenlange Textzeugnisse, die mit einer Zensur enden, wurde sehr bedauert.
Für die meisten Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund sind die seit 2005 verbindlichen Textzeugnisse weitgehend unverständlich trotz Bemühung um klare Formulierung.
Der Antrag auf Beibehaltung des Rasterzeugnisses wurde von der Behörde abge-lehnt.
Warum macht die Behörde Lehrern und Eltern den Dialog so schwer?
Erkennt sie nicht die erfolgreichen Integrationsbemühungen und den Tatbestand einer multikulturellen Elternschaft?


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