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16.07.2008 Erfahrungen mit der neuen LehrerInnenausbildung

von Bernd Winkelmann
Landesvorstandssprecher
Mit der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes ging eine Reihe von Änderungen einher. Hervorzuheben ist die Abkehr von der Stufenlehrerausbildung, die 30 Jahre lang in Bremen durchgeführt wurde. Nunmehr erfolgt die Ausbildung wieder in traditionellen Lehrämtern.

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Die Behörde formulierte als ein wesentliches Ziel ihrer Reform eine bessere Verknüpfung von Theorie und Praxis. Für die Schulen in Bremen und Bremerhaven folgte daraus eine spürbar erhöhte Ausbildungsleistung. Insbesondere die MentorInnentätigkeit erhielt einen höheren Stellenwert. Die diesen zugestandene Entlastung erbringen die Referendare allerdings selber durch eine Erhöhung ihres bedarfsdeckenden Unterrichts um 2 auf 10 Stunden wöchentlich. Die Ausbildungsleistung des Landesinstituts dagegen wurde reduziert. Dies wirkte sich insbesondere bei der Einschränkung der Hospitationen aus und führte im Institut selber zu einer Streichung von 20 Stellen im Ausbildungsbereich.

Zur Entwicklung der Lehrerausbildung kündigt die Behörde seit einiger Zeit einen Benchmarkbericht an. Darin werden nach verschiedenen Kriterien die Erfahrungen in den 5 Norddeutschen Bundesländern verglichen. Die GEW ihrerseits hat eine Umfrage an Bremerhavener Schulen durchgeführt. Schulleitungen, AusbildungskoordinatorInnen und BetriebsgruppensprecherInnen wurden gebeten, ihre ersten Erkenntnisse in Form einer Stellungnahme niederzuschreiben. Diese orientierte sich an folgenden Kriterien:

  • Arbeitsaufwand der Schulen bei der Referendarsausbildung
  • Organisatorische Konsequenzen aus der Neuordnung der Lehrerausbildung
  • Abstimmung zwischen den einzelnen Ausbildungsakteuren
  • Schulinterne Konsequenzen aus den erhöhten Ausbildungsleistungen
  • Auswirkungen für die ReferendarInnen aus der Sicht der Schulen.

Von den 37 Bremerhavener Schulen haben bislang 15 zurückgemeldet. In den Antworten zeichnen sich einige Trends ab:

1. Die Schulen stellen einen grundlegenden Widerspruch zwischen Neuordnung der Lehrerausbildung und bildungspolitischen Vorstellungen der amtierenden Landesregierung fest.

In mehreren Stellungnahmen wird problematisiert, dass die bildungspolitischen Zielstellungen im Hinblick auf ein längeres gemeinsames Lernen und auf die Perspektive zunehmender Integrationsanstrengungen im Bremischen Schulsystem mit der Ausweisung unterschiedlicher Lehrämter nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

2. Die Ansprüche der Schulen an eine Ausbildung von hoher Qualität sind trotz eines erheblichen Einsatzes der Kolleginnen und Kollegen nicht zufriedenstellend realisierbar.

Diese Einschätzung bezieht sich sowohl auf die Fachausbildung als auch auf ein professionelles Agieren als MentorInnen. Hinsichtlich der Fachausbildung wird festgestellt, dass nicht an allen Schulen alle notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Verfügung stehen. U.a. im Bereich der Primarstufe gibt es nicht an jeder Schule Kolleginnen und Kollegen, die die formale Qualifikation für die jeweiligen Fächer besitzen.
Außerdem ist eine hinreichende Qualifizierung für die erweiterten Ausbildungsaufgaben der Schulen nicht sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird die MentorInnenausbildung insgesamt kritisch bewertet. Bei einer Professionalisierung der Ausbildung durch die MentorInnen müsste nämlich jede Schule nicht nur FachkollegInnen für jedes Fach haben, sondern diese auch noch speziell für die Referendarsausbildung qualifizieren lassen - in jedem Fach, in jeder Schule. Diese Anforderung wird unter den derzeitigen Bedingungen als nicht erreichbar eingestuft.
Hinsichtlich der insgesamt höheren fachlichen Verantwortung stellen einige Rückmeldungen fest, dass die MentorInnen eine quasi Fachleiterposition erhalten, die von ihrer Seite nie gewollt war. Insbesondere an dieser Stelle wird ein erhebliches Konfliktpotential deutlich.
Der Wert der unspezifischen und reduzierten Ausbildung in der angrenzenden Stufe erfährt zudem eine negative Bewertung.

3. Aus der Struktur der Neuordnung erwachsen erhebliche organisatorische Probleme.

Dieser Aspekt nimmt in vielen Rückmeldungen einen erheblichen Umfang ein. Zunächst einmal wird festgestellt, dass die Behörde bislang über die neuen Anforderungen nur mangelhaft informiert hat.
Der Zeitdruck innerhalb der Ausbildung wird an mehreren Stellen als qualitätsmindernd eingestuft: Konkret beziehen sich die Aussagen u.a. auf die unterrichtlichen Verpflichtungen der MentorInnen, auf die Termindichte bei den ReferendarInnen, auf die eingeschränkte Variabilität der Hospitationstermine, die dazu führt, dass auch für das Schulleben ungünstige Termine genutzt werden müssen, und auf die insgesamt zu eingeschränkten Möglichkeiten der Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Eine besondere Schwierigkeit erkennen die Schulen in dem Einsatz von Vollzeitkräften für die Referendarsbetreuung. Stundenpläne können aus vielfachen Gründen nicht um die Ausbildungsanforderung herum „gebaut“ werden. Diese Tatsache führt zu erheblichen Abstimmungsschwierigkeiten im Personaleinsatz. U.a. bedingen sinnvolle Nachbesprechungen mit Seminarleitern aus dem Landesinstitut „Ausplanungen“ aus dem Stundenplan für die Lehrerinnen und Lehrer. Die Ausbildung in der angrenzenden Stufe stößt auch auf organisatorische Vorbehalte, da 30 der 40 dort abzuleistenden Stunden in einem „engen inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang“ stehen sollen. Nähere Ausführungsbestimmungen hinsichtlich einer sinnvollen Organisation gibt es dazu nicht.

4. Für die Schule ist die Ausbildung von ReferendarInnen (und StudentInnen) unattraktiv.

Alle Stellungnahmen geben zu bedenken, dass der Zeitaufwand für MentorInnen durch die Stundenentlastung nicht kompensiert wird, wenn die neuen Aufgaben in der erforderlichen Sorgfalt abgeleistet werden sollen. Auch der Mehraufwand für Schulleitungen ist markant. Dieser bezieht sich sowohl auf die Erstellung eines detaillierten Ausbildungsplanes – insbesondere bei mehreren ReferendarInnen pro Schule – als auch auf die durch die Verkürzung der Ausbildungszeit auf die Schulleitungen zukommende höhere Prüfungsfrequenz, in die sie als Mitglied der Schulleitung und ebenso als Prüfungsausschussvorsitzende eingebunden sind.
Die mangelnde Attraktivität wird allerdings am Beispiel der MentorInnen besonders deutlich: Diese geben Stunden in ihrer eigenen Klasse ab, damit ReferendarInnen dort unterrichten können. Sie selbst sind dann weniger in ihrer Klasse und müssen Unterricht in anderen Klassen übernehmen, obgleich alle Aufgaben einer KlassenlehrerInnentätigkeit bei ihnen verbleiben. Häufig kommt es dazu, dass der erhöhte bedarfsdeckende Unterricht den MentorInnen die entsprechenden Fächer weitgehend aus der Hand nimmt. Dies steigert die Qualität der Ausbildung nicht.
Durch diese Bedingungen wird eine zeitnahe Reflexion erschwert. Als Gefahr beschreiben die KollegInnen, dass vor diesem Hintergrund die Bereitschaft zur Ausbildung sinken wird und Referendare eine Ablehnung erfahren, die auf Gründen beruht, für die sie selbst nicht verantwortlich sind.

5. Die Ausbildung wird als inhaltlich überfrachtet eingestuft.

Neben der Tatsache, dass der erhöhte bedarfsdeckende Unterricht die Ausbildung aus der Sicht der Schulen erschwert, schätzen diese die zusätzlichen Anforderungen an die Ausbildung als unrealistisch ein. Insbesondere die geforderte Beteiligung an der Schulentwicklung sei mit den vorhandenen Zeitkontingenten der ReferendarInnen nicht in Einklang zu bringen. Auch die eingeforderte Konferenzleitung stößt mehrfach auf Unverständnis. Interessant sind zudem einzelne inhaltliche Anmerkungen. Dabei wird die Themenfindung der neuen schriftlichen Hausarbeit skeptisch betrachtet, da der Kompetenzbereich Unterrichten dort keine Rolle mehr spielen darf.
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6. Die fehlende Einbindung der Praktiker in die Neuordnung ist Anlass zu deutlicher Kritik.

Vor allem Schulleitungen heben die mangelnde Beteiligung der Schulen an der Novellierung des Schulgesetzes hervor. Für sie besteht ein Widerspruch darin, mit neuen Aufgaben bedacht worden zu sein, ohne dass vorher ihre Erfahrungen abgefragt wurden. Des Weiteren bemängeln sie eine nicht ausreichende Auswertung der alten Ausbildung sowie die rückwirkende Geltung der neuen Prüfungs- und Ausbildungsordnung.

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