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16.05.2006 Feinstaub an Schulenkeine Gesundheitsgefährdung?

Helmut Peter
Personalrat Schulen Bremen

In der Freien Hansestadt Bremen wird mit Verbotsschildern und Straßenduschen gegen die Feinstaubbelastungen auf den Straßen angegangen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird an Schulen der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm/m3 an täglich um ein Mehrfaches überschritten, ohne dass es zu Gegenmaßnahmen durch die Schulbehörde und den verantwortlichen Senator kommt. Die erschreckend hohe Feinstaubbelastung in Klassenräumen wurde 2004 bei einer Untersuchung von 40 Berliner Schulen gemessen.
Warum die Aufregung? Wieso ist Feinstaub so gefährlich?
Beim Feinstaub sind die Partikel so klein, dass sie nur bedingt von den Schleimhäuten und den Härchen im Nasenbereich zurückgehalten werden und durch die Lungenbläschen ins Blut gelangen können. Feinstaub wird für Atemwegsbeschwerden wie z. B. Husten bis hin zu asthmatischen Anfällen verantwortlich gemacht.
Schon im Oktober 2005 hat das Gesundheitsamt Bremen auf die Gesundheitsgefährdung hingewiesen und Maßnahmen eingefordert.
„Gemäß dem Reinigungsplan aus dem „Leitfaden für die Innenraumluft in Schulgebäuden“ (Umweltbundesamt, 2000) sollen glatte Bodenbeläge feucht gewischt werden. Eine vorherige Besenreinigung kann die Feinstaubbelastung im Raum deutlich erhöhen und sollte daher unterbleiben. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Besenreinigung durch SchülerInnen für nicht vertretbar.
In einem Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung heißt es, "lassen sie keine Reinigungstätigkeiten von SchülerInnen bzw. LehrerInnen in Form von trockenem Fegen ausführen."
Alle Bemühungen des Gesundheitsamtes und des Personalrats die Bremer Behörde zu einer entsprechenden Verfügung zu bewegen wird mit dem Argument abgelehnt, dass das Fegen notwendige Vorleistung sei. LehrerInnen und SchülerInnen werden den Gefahren durch Feinstaub weiterhin ausgesetzt, weil angeblich ohne Fegeleistung die Sauberkeit an Bremer Schulen nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Nur auf Nachfragen hin wird von der Behörde reagiert und der Schule mitgeteilt, dass LehrerInnen und SchülerInnen nicht fegen müssen. Gesundheitsfürsorge der besonderen Art. Eine Bankrotterklärung!
Aus Verantwortung für die Gesundheit der Ihnen anvertrauten Kinder und die eigenen Gesundheit empfehlen wir ab sofort keine Reinigungstätigkeiten durchzuführen, die zu einer Staubaufwirbelung führen. Es existiert keinerlei Grundlage für diese Lehrer- und SchülerInnenleistung.

Sollte die Einstellung der Reinigungsleistung zu Schwierigkeiten oder Problemen führen, so wenden Sie sich bitte an den Personalrat.


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