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27.10.2011 GEW erstreitet Einstellung von ReferendarInnen

Behörde soll nicht weiter auf Kosten junger KollegInnen Politik machen!
Erfolg durch GEW-Rechtsschutz


Einstellung von 10 ReferendarInnen zum 1. November 2011

Die Bildungssenatorin hatte im August kurzfristig nach Ablauf des Berwerbungsverfahrens entschieden, zum 1. November 2011 keine Einstellungen ins Referendariat vorzunehmen. Dagegen hatte die GEW sofort öffentlicgh protestiert. In der Bildungsdeputation rechtfertigte Bildungssenatorin Jürgens-Pieper ihr Vorgehen damit, dass durch vielen Einstellungen in den 3 vorhergehenden Einstellungsdurchgängen alle Plätze besetzt seien.
Die GEW stellte das nicht zufrieden. Zusätzlich zum öffentlichen Protest gab die GEW Rechtsberatung für abgelehnte BewerberInnen.
11 GEW-Mitglieder beantragten daraufhin Rechtsschutz. Der GEW-Rechtsschutzreferent Gerd Rethmeier legte für sie Widerspruch ein und zog mit Eilanträgen vor das Verwaltungsgericht.
Dort bot das Gericht einen Vergleich an: Die mittlerweile 12 Klagenden sollten zum 1.2.2012 eine Einstellungsgarantie bekommen. die 12 BewerberInnen stimmten diesem Vergleich zu. Die Bildungssenatorin lehnte diesen Vergleichsvorschlag ab.
Daraufhin entschied das Gericht am 21.10.11, dass 10 von 12 klagenden BewerberInnen eingestellt werden müssen. Auch wenn das für 2 von ihnen eine Ungleichbehandlung darstellt, ist das ein Erfolg des GEW-Rechtsschutzes für ihre Mitglieder.
Anlässlich der Auslosung der 10 Stellen am 26.10.11 kündigte die Sprecherin der Bildungssenatorin an, dass die Anstellung nur vorläufig sei und die Behörde Rechtsmittel einlegen würde.
Dazu die unten stehende Presseerklärung der GEW vom 27.10.11:

GEW: „Keine Rechthaberei auf Kosten junger Referendare“

„Rechthaberei auf Kosten junger Referendare“ wirft GEW Landesgeschäftsführer Andreas Staets der Bildungsbehörde nach deren Ankündigung vor, Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen. Dieses hatte der Bildungsbehörde vor einer Woche vorgeschrieben, zum 01. November 2011 zehn Referendare für das Lehramt an Schulen einzustellen, da die von der Behörde vorgetragenen finanziellen Gründe für die Absage des November-Einstellungstermins für Referendare nicht überzeugten. Aus Sicht des Gerichts stehen für zehn der zwölf klagenden Bewerberinnen und Bewerber Referendariatsplätze zur Verfügung. Entsprechend wurden die Referendariatsplätze am Donnerstagvormittag im Losverfahren verteilt. „Ein solches Losverfahren ist zwar die gerechteste Variante, wenn alle Antragsteller den gleichen Rechtsanspruch haben, die Verlierer trifft es dennoch hart“ sagt GEW-Jurist Gerd Rethmeier, der elf der zwölf klagenden Nachwuchslehrer vor Gericht vertrat. Auch deshalb hatte das Verwaltungsgericht vor seiner Entscheidung einen Vergleich angeboten, nämlich alle 12 Antragsteller zum kommenden Einstellungstermin im Februar in das Referendariat aufzunehmen. Während alle AntragstellerInnen noch im Gericht dem Vergleichsvorschlag zustimmt hatten, lehnte die Bildungsbehörde diesen ab, obwohl absehbar war, dass ein Teil der Antragsteller Recht bekommen würde.
Der Entschluss der Bildungsbehörde nun Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen, bedeutet, dass die zehn ReferendarInnen, die kommenden Dienstag Hals über Kopf den Vorbereitungsdienst antreten werden, damit rechnen müssen, bei einem anderslautenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in einigen Monaten den nun begonnenen letzten Teil ihrer Lehrerausbildung ebenso Hals über Kopf wieder abbrechen zu müssen, um sich erneut auf die ungewisse Suche nach einem Referendariatsplatz zu begeben.
Zwar ist ein Erfolg der Beschwerde laut Rethmeier kaum zu erwarten, „ein in diesem Sinne unter Vorbehalt begonnenes Referendariat ist für die Betroffenen aber ein schwer erträglicher Zustand“, so der Jurist. Die GEW fordert daher die Bildungsbehörde auf, keine Rechtsmittel einzulegen oder diese zurückzuziehen, mindestens aber bereits jetzt zu erklären, dass auch im Fall einer entgegenstehenden Entscheidung des OVG die jetzt eingestellten Referendare nicht aus diesem Grund entlassen werden. „Da Bremen jede gut ausgebildete Lehrkraft auch aus Sicht der Behörde dringend benötigt, wäre der Verzicht auf Rechtsmittel die vernünftige Reaktion“, so GEW-Geschäftsführer Andreas Staets abschließend.

Presseerklärung vom 10.08.11:

Weiter Kürzung zu Lasten von Schulen und angehenden Lehrern

Presseberichterstattung:

Taz-Artikel 21.10.2011

Artikel Werser Kurier-21.10.2011

Artikel Weser Kurier - 11.8.2011

Presseerklärung der GEW als Datei:

 2011_10_27_PM_Rechtsstreit_Referendariatspaetze.pdf
 

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