| von Dieter Mazur (Gymnasium Obervieland) | |
| ...aber viele Fragen sind noch offen
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| Glückwunsch, Frau Senatorin, für Ihren Mut, die Schulen vor einem Monstrum voller pädagogischer Widersprüche und juristisch höchst fragwürdiger Bestimmungen zu bewahren. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung, die den bildungspolitischen Murks zu verantworten hat, haben Sie erkannt, dass das neu eingeführte 5. Prüfungselement in der Abiturprüfung so nicht praktikabel ist.
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| Nachdenklich stimmt, wie lange es dennoch gedauert hat, bis die Bedenken und der Protest aus der Eltern- und Lehrerschaft „ganz oben“ angekommen sind. Die ernsthaft und sachkundig vorgetragenen Fragen auf zahlreichen Lehrerfortbildungsveranstaltungen haben die Beratungsresistenz der Verantwortlichen offensichtlich nicht erweichen können. Im Gegenteil: Trotz der Erleichterung darüber, dass dieses unausgegorene Machwerk nun vom Tisch ist, bleibt die bittere Erinnerung an den beinharten Widerstand aus der Bildungsbehörde. Wo - so möchte man fragen - sind der pädagogische und juristische Sachverstand dieser hoch bezahlten „Profis“ geblieben? Bei vielen muss man nach den Erfahrungen mit dem 5. Element annehmen, dass sie seit Jahrzehnten nicht mehr mit ganzer Stelle in der Schule vor überfüllten Klassen und Kursen gestanden haben. Sie scheinen offensichtlich keine Ahnung mehr von der konkreten Abiturprüfung sowie von der Schulrealität und ihren Belastungen zu haben.
Aber die Frage: „Wer hat sich das nur ausgedacht?“ war gestern, heute geht es um die Neuformulierung der Oberstufenrichtlinien, der Abiturprüfungs- und Zeugnisordnung. Es ist zu wünschen, dass sich alle an dem Prozess der Neuformulierung des 5. Prüfungselementes beteiligten Gruppen - das sind die Schulleitungen, insbesondere die OberstufenkoordinatorInnen, der Personalrat, die Eltern- und Schülervertretungen, die politischen Parteien, die GEW u.a. - für folgende Punkte stark machen:
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| - Projektunterricht und Projektarbeiten sind pädagogisch wichtige und unverzichtbare Elemente der Arbeit in der Oberstufe. Sie bieten sich sehr gut als verbindliche Klausurersatzleistungen im ersten und/oder zweiten Halbjahr der Hauptphase an, und dies kann auch in den Oberstufenrichtlinien entsprechend verankert werden.
- Das 5. Prüfungselement sollte - analog den Bestimmungen von z.B. Niedersachsen oder Thüringen - als freiwillig zu wählender Bestandteil definiert und in der Abi¬tur¬prüfungsordnung entsprechend verankert werden
- Zwangsweise verordnete Gruppenprüfungen sind dabei auszuschließen.
- Für die Projektarbeit im 5. Element muss für alle Oberstufen Klarheit hergestellt werden über die Gewichtung der einzelnen Bestandteile sowie über Modalitäten, z.B. im Fremdsprachenprofil (in welcher Sprache wird welches Teilprodukt geprüft?).
- Die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen einer Projektarbeit und einem Wettbewerbsbeitrag muss erhalten bleiben.
- Die momentan existierende Scheinalternative zwischen einer Projektarbeit und einem Wettbewerbsbeitrag im 5. Element muss aufgehoben werden zugunsten einer echten Wahlfreiheit.
- Es ist sicherzustellen, dass der Katalog der möglichen Wettbewerbe erweitert und stets auf dem aktuellsten Stand gehalten wird. Die jüngst von der Bildungsbehörde formulierten schikanösen Einschränkungen für die Einbringung von Wettbewerbsbeiträgen sind zurückzunehmen.
- Die Zeugnisordnung ist den geänderten Bestimmungen anzupassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass den SchülerInnen, die nicht am 5. Prüfungselement teilnehmen, keine Nachteile entstehen.
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| Die Entscheidung der Bildungssenatorin, den Unsinn mit dem 5. Prüfungselement zu stoppen, war nur der erste Schritt. Allen Beteiligten bei den anstehenden Beratungen für die Neuformulierung des 5. Prüfungselementes sollte bewusst sein, dass es nun um mehr geht: Schaden von Bremen und Bremens Schulsystem abzuwenden. Einen zweiten dilettantischen Alleingang darf sich dieses Bundesland nicht mehr erlauben.
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| Nachtrag aus dem Deputationsbeschluss
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| Ein dicker Wermutstropfen bleibt den Schulen jedoch erhalten: Trotz der Entscheidung der Senatorin, die Schülerinnen und Schüler nach der Abiturprüfung entscheiden zu lassen, ob sie das Ergebnis des 5. Prüfungselementes in ihre Abiturnote einbringen wollen oder nicht, muss einzig der laufende 12. Jahrgang den ganzen Prüfungszirkus doch noch absolvieren. Damit hat die Bildungsbehörde den Schulen ein dickes Ei ins Nest gelegt, denn dies bedeutet im Klartext, dass die Kollegien und Schulleitungen einmalig den ganzen Vorbereitungs-, Prüfungs-, Korrektur-, Beratungs- und Organisationsaufwand treiben müssen - inklusive Unterrichtsausfall für die Kolloquien. Nach der Entscheidung zur freiwilligen Einbringung der Projektnoten sitzen nun höchst unterschiedlich motivierte Schülerinnen und Schüler in den Arbeitsgruppen: diejenigen mit fester Absicht, ihre Leistungen einzubringen, andere mit der festen Absicht, ihre Leistungen nicht einzubringen und die Unentschiedenen. Wenn man bedenkt, dass aber trotzdem alle durch dieses Prüfungsritual geprügelt werden sollen, kann man sich nur kopfschüttelnd fragen: „Was steckt dahinter?“ Mangelnder Mut, einen Irrweg auch als solchen konsequent zu beenden, d.h. allen Schülerinnen und Schülern die Freiheit zu geben, aus dem laufenden Projektzusammenhang auszusteigen? Angst vor unabsehbaren juristischen Auseinandersetzungen mit Schülern und ihren Eltern? Oder schlicht fiese Rachegelüste aus einer Behörde, die erneut ein überzeugendes Beispiel ihrer pädagogischen und juristischen „Kompetenz“ abgeliefert hat? Da steckste nicht drin ...
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