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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Februar/Maerz 2008 16.02.2008 Jugendkriminalität | ||||||
| 16.02.2008 Jugendkriminalität | ||||||
| von Britta von Döllen-Korgel Fachanwältin für Strafrecht Rechtsanwälte Dr. Hannover u. Partner, Bremen | ||||||||||
| Mit dem hessischen Wahlkamp brach das Thema „Jugendgewalt“ als beherrschendes Thema in die politische Debatte ein. Das Thema Jugendgewalt/Jugendkriminalität ist ernst. Es bedarf dringend der Versachlichung. |
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| Zunächst ist festzustellen, dass es den behaupteten dramatischen Anstieg von Jugendkriminalität nicht gibt.(1) Der 2. periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2006 führt aus (2):
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| Der Bericht der Bund-Länder AG „Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“ (Bericht Stand Nov. 2007) 3) weist zwar einen Anstieg bei Körperverletzungsdelikten, aber einen Rückgang bei Raubdelikten aus. Der Anstieg wird von der kriminologischen Forschung auf geändertes Anzeigeverhalten zurückgeführt (Dunkelfeldaufhellung). Von einem erheblichen Ansteigen der Jugendkriminalität kann daher keine Rede sein. Trotzdem ist es natürlich wichtig und richtig, sich des Themas der Jugendkriminalität und Jugendgewalt anzunehmen. Einen Versuch stellt die "Vereinbarung zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Verfassung und Justiz über die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft im Bereich der Gewaltprävention an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen " dar.(4) | ||||||||||
| Nach 1 ½ Jahren hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe der 4 Senatsressorts nunmehr ein Papier vorgelegt, das die Arbeit von Schule, Justiz, Polizei und Jugendämtern verzahnen soll. Für die Schulen bildet der Handlungsleitfaden zur Anwendung des § 47 a BremSchulG (Verfügung 14/2007 Senator für Bildung und Wissenschaft) (5) die Grundlage. Danach hat jede Lehrkraft die Verpflichtung zur Anzeige von Straftaten, die in einem speziellen Katalog erfasst sind. Neben schweren Gewaltdelikten sind dies auch Graffitis und der Besitz von Kleinstmengen von Cannabis. Damit wird die Reaktion auf jugendspezifisches Deliktverhalten auf die strafrechtliche Anzeige verengt und die Möglichkeit eines pädagogischen Reagierens im Vorfeld der Strafanzeige stark beschränkt. Da es sich zudem um eine Dienstpflicht handelt, kommt jede Lehrkraft in den Konflikt eines möglichen Dienstvergehens, wenn anders als durch eine Strafanzeige auf Fehlverhalten reagiert werden soll. Es ist schwer vorstellbar, wie unter solchen Bedingungen ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und Schülern als Grundlage pädagogischer Handlungsalternativen entstehen soll. Grundsätzlich ist der Ansatz, ein differenziertes Präventions-, Hilfe- und Interventionssystem neben vorbeugenden Maßnahmen und Beratungsangeboten, Deeskalationsstrategien und Ordnungsmaßnahmen zu schaffen, sinnvoll. Daraus darf nur keine Einbahnstraße in Richtung Strafverfolgungsbehörden entstehen und der pädagogische Auftrag darf nicht in den Hintergrund geraten. | ||||||||||
| Anmerkungen | ||||||||||
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