zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Aktuelle Infos - Infoarchiv 2009 - 19.06.2009 KiTa-Streiks gehen weiter:

19.06.2009 KiTa-Streiks gehen weiter:

Arbeitgeber: "... wir sind nicht bereit ..."
Am 19. Juni 2009 um 9.15 Uhr haben die kommunalen Arbeitgeber den Gewerkschaften überraschend ein Schreiben überreicht, in dem sie erklärten, zu Verhandlungen über die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst "nicht bereit" zu sein. Angehängt war ein Vorschlag zur Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, der unterhalb der BAT-Ebene lag. In der ebenfalls beigefügten Berechnung der Verluste und Gewinne mit Blick auf das Lebenseinkommen (40 Jahre Berufstätigkeit) verglichen die Arbeitgeber ihr Angebot allerdings mit dem Niveau der Entgeltgruppe 6 des TVöD, in der die Erzieher/innen seit dem 1. Oktober 2005 eingestellt werden, statt mit dem BAT. Diese Entgeltgruppe bedeutet jedoch bereits eine dramatische Einkommensverschlechterung zum früher geltenden BAT. So konnten die Arbeitgeber für die Öffentlichkeit einen hübschen Einkommenseffekt zusammenrechnen, der aber mit der Realität nichts zu tun hat. Die Erwartungen der streikenden Erzieher/innen sind auf eine Aufwertung des Berufsfeldes gerichtet und nicht darauf, sogar noch unterhalb des Einkommensniveaus von 1990 zu landen.

Hier anklicken!

Auch zu einem Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung fielen die Arbeitgeber hinter den bereits am 9. Juni 2009 erreichten Verhandlungsstand zurück. Alle Vorschläge in dem ebenfalls mit vorgelegten Tarifvertragsentwurf blieben im Vagen und beschränkten sich auf Kann-Regelungen. Vor zehn Tagen hatte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) noch ihre Bereitschaft erklärt, einen individuellen Anspruch der Beschäftigten auf eine Gefährdungsanalyse an ihrem Arbeitsplatz tarifvertraglich zu garantieren. Davon wollen sie jetzt jedoch nichts mehr wissen. Mit diesem Schritt haben die Arbeitgeber die Verhandlungsatmosphäre vergiftet und Vertrauen verspielt.
 
Für die mehr als 50 anderen Berufen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, z.B. Heilpädagog/innen/Sozialarbeiter/innen, Leitungskräfte oder auch Fachberater/innen hat die VKA bis zum Ende der Verhandlungswoche kein Angebot vorgelegt. Auch über Veränderungen der Tätigkeitsmerkmale (z.B. bei der Definition schwieriger Tätigkeiten) haben sie nicht verhandelt.
 
Damit haben die kommunalen Arbeitgeber deutlich gezeigt, dass sie kein Interesse an der Aufwertung dieser überwiegend von Frauen ausgeübten Berufe haben. So sollen z.B. die Erzieher/innen in der Regeltätigkeit nicht in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert werden. Statt dessen sollen Erzieher/innen aus der allgemein gültigen Gehaltstabelle herausgenommen werden. Man will eigene Stufenbeträge mit einem Anfangsbetrag von 2.035 Euro und einem Endbetrag von 2.815 Euro einführen. Das ist kein gerechter Lohn für qualifizierte Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Während in der öffentlichen Diskussion Einigkeit über die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung und Bildung besteht, nehmen die kommunalen Arbeitsgeber dies nicht zur Kenntnis. Sie senden damit ein fatales Signal an junge Menschen, die für diese Berufe begeistert werden könnten und müssen. Schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung schrecken jedoch ab. Damit droht sich der bereits bestehende Fachkräftemangel zu einer Gefahr für die beschlossene Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr zu entwickeln.

Offensichtlich ist es die Strategie der Arbeitgeber, die Belegschaft in Gewinner und Verlierer des TVöD-Prozesses zu spalten.

Die Tarifkommission der GEW hat im Angebot zum Gesundheitsschutz keine Verhandlungsgrundlage erkennen können. Auch im Bereich der Bezahlung fehlt es noch an einem ausreichenden, alle Berufe umfassenden Angebot.
Deshalb werden die Gewerkschaften den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen und die Streiks in der nächsten Woche z.B. in den Regionen Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und in München fortsetzen. Nähere Informationen sind ab Sonntag auf der Internet-Seite der GEW zu finden (www.gew.de).

Berlin, 19. Juni 2009

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Arbeitgeber haben sich durch die Streiks der vergangenen Wochen nicht überzeugen lassen. Wir sind deshalb gezwungen, die Arbeitsniederlegungen fortzusetzen. Das heißt aber auch, dass wir die Zahl unserer Mitglieder erhöhen müssen.
Wir bitten dich deshalb, auf gewerkschaftlich noch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen zuzugehen und diese auf eine Mitgliedschaft in der GEW anzusprechen.
Die GEW ist aufgrund der Organisationsabsprachen im DGB ebenfalls für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst zuständig – alle anderen Informationen sind schlicht falsch.
Wir sind die Bildungsgewerkschaft, die alle Beschäftigten im Bildungsbereich – und dazu gehören auch Einrichtungen wie Kitas, Horte und Jugendämter – vertritt.







Tarifinfos:

 ForderungenGEW.pdf
 

 VergleichGehalt.pdf
 Vergleich BAT/TVöD

 Entgelttabelle_EGO.pdf
 Gehaltstabellen

 Tarifinfo_TVoeD_1.pdf
 Tarifinfo #1

 Tarifinfo_TVoeD_2.pdf
 Tarifinfo #2

 Tarifinfo_TVoeD_3.pdf
 Tarifinfo #3

 Tarifinfo_TVoeD_Nr4.pdf
 Tarifinfo #4

 Tarifinfo_TVoeD_5.pdf
 Tarifinfo #5

 Tarifinfo_TVoeD_6.pdf
 Tarifinfo #6

 Elternbrief_Streik.pdf
 Eltern-Info zum Streik

 

Streiks sind zulässig!

  1. Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind (BAG v. 21.06.1988). Streiks sind auch zulässig, um die andere Tarifvertragspartei zu Verhandlungen zu zwingen. (BAG 04.09.1991)
  2. Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  3. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
    Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem/der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen.
    Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht
    das Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen.
    Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
  4. In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte „Notdienstarbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hierauf verpflichten (BAG v. 30. 03.1982 – 1 AZR 265/80. Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.01.1995 – 1 AZR 142/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung (BAG v. 25.07.1957). Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.03.1982 –1 AZR 265/80).

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap