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16.06.2008 Lernen unter einem Dach

Visionen in Bremerhaven für die Sekundarstufe I
von Björn Staritz (Sprecher der Fachgruppe Sonderpäd. der GEW Bremerhaven)
und Thorsten Maaß (Mitglied der Fachgruppe Sonderpäd. der GEW Bhv.)
Seit Einführung des Förderzentrums gibt es einen Bruch in der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bildungsgang L zwischen Grundschule und Sekundarstufe I. Derzeit werden Förderschüler in Bremerhaven integrativ bis zur vierten bzw. sechsten Klasse unterrichtet. Doch spätestens ab der siebten Klasse erfolgt dann die traditionelle Sonderbeschulung in den vorhandenen „Förderzentren“, die „aus allen Nähten platzen“.
Der gesetzliche Anspruch auf weitgehende Integration (§22 Bremisches Schulgesetz), die stetig steigenden Zahlen von „Förderschülern“ und die räumliche Enge in den beiden vorhandenen „Sonderschulen“ der Sekundarstufe I in Bremerhaven fordern zum Umdenken auf:


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Eine Schule für alle auch in Bremerhaven!

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Eine Schule für alle auch in Bremerhaven!

Die GEW Bremerhaven setzt sich seit langem bei Schulverwaltung und Politik für ein Umdenken ein: Kooperation und Integration von Förderschülern sollen auch in der Sekundarstufe I schrittweise und verbindlich für alle Regelschulen eingeführt werden.

Eine derartig umfassende Veränderung sollte jedoch nicht im „Hauruckverfahren“ umgesetzt werden. Schritt für Schritt sollen die Förderschüler der Sekundarstufe jahrgangsweise in die Regelschule „verlegt“ werden. Die Organisationsformen der Beschulung (ob integrativ oder kooperativ) können von den Kollegien an die Bedingungen des jeweiligen Standortes angepasst werden. Doch eines muss feststehen: alle Regelschulen und Förderzentren der Sekundarstufe I müssen verbindlich teilnehmen. In der Vergangenheit waren freiwillige Kooperationen eher die Ausnahme und setzten sich nicht durch.

Die GEW Bremerhaven hat dazu das Modell eines „FöZ*“ („Förderzentrum mit Stern“) vorgelegt. Damit soll eine stärkere Kooperation/Integration sukzessiv aufgebaut werden. Pro Schuljahr integrieren danach alle Standorte der Sekundarstufe I verbindlich eine Klasse bzw. kooperieren mit dieser (zusätzlich zu den bestehenden). Ein solches Vorgehen muss nicht zwingend mit Klasse 5 beginnen und jahrgangsweise fortlaufen. Damit dies gelingt, übernehmen die Kolleginnen und Kollegen im FöZ* zwei Aufgaben:

  • Sie organisieren die Kooperation/Integration und
  • sie entwickeln mit den beteiligten Schulen ein schulspezifisches Konzept, das mit dieser professionellen Hilfe umgesetzt wird.

Die Einrichtung eines FöZ* und der jahrgangsweise Aufbau bringen zwei wesentliche Vorteile mit sich:

  • Da die Schulen in der Sekundarstufe die Kooperations-/Integrationsklassen auswählen, werden Klassen mit günstigen Bedingungen gefunden, so dass ein Erfolg wahrscheinlicher wird und positive Beispiele existieren;
  • die bestehenden Standorte des Bildungsgangs L in der Sekundarstufe I werden nicht zusätzlich belastet.

Mit diesem Modell kann die sonderpädagogische Förderung in dem zu erstellenden Schulentwicklungsplan für die Stadt Bremerhaven klar mit der Integration der Schüler in die Regelschule verbunden werden- das wäre eine dauerhafte, wirkliche Veränderung der städtischen Schullandschaft, zu der es in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit und sozialer „Verelendung“ keine Alternative gibt. Die politischen Parteien haben bei ersten Vorgesprächen „Grünes Licht“ für diese Ideen der GEW-Bremerhaven gegeben. Hoffen wir, dass sie es auch ernst meinen!

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