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16.09.2007 Neues zur Stadtteilschule

von Gerd Rethmeier
Nach den zunächst Richtung weisenden Urteilen des Arbeitsgerichts Bremen, die den bei der Stadtteilschule beschäftigten KlägerInnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Senator für Bildung bescheinigten, ist Bewegung in die Anstellungspraxis der Stadtteilschule gekommen.

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Nunmehr haben die bereits 2-jährig dort Beschäftigten einen unbefristeten Vertrag mit der Stadtteilschule erhalten, wenn sie nicht von der „Senatorin für Bildung“ übernommen wurden. Diesen Lehrkräften, die sich bereits über einen langen Zeitraum im öffentlichen Schuldienst bewährt haben, ist damit der Gang zum Arbeitsamt erspart worden. Mit Blick auf deren Existenzsorgen ist dies als solcher ein Teilerfolg.

Was die GEW aber nicht will, ist, dass hierdurch ein privater Anbieter von Personal zum Dauerversorger für die öffentliche Aufgabe „Schulversorgung“ gemacht wird. Und dies nach wie vor zu Dumpingbedingungen auf Kosten der betroffenen Lehrkräfte.
Deshalb unterstützen wir weiterhin die nun im Instanzenzug befindlichen Klagen und werden in dem Fall, dass das Landesarbeitsgericht zu einer anderen Bewertung als das Arbeitsgericht kommen sollte, eine Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht einholen. Wir gehen aber davon aus, dass das LAG (Landesarbeitsgericht) unserer Argumentation folgt, so dass die Senatorin für Bildung zum BAG (Bundesarbeitsgericht) gehen muss, wenn sie das diskriminierende Umgehungsgeschäft mit der Stadtteilschule aufrecht erhalten will.
Weiterhin unterstützen wir aber auch diejenigen, die ausgestattet mit dem „Dauerparkausweis Stadtteilschule“ auf Übernahme in den öffentlichen Schuldienst klagen.
Dass ihnen für einen neuen Vertrag mit der Stadtteilschule abverlangt wird, ihre Klage gegen die Bildungsbehörde zurückzuziehen, ist eine behördlich veranlasste rechtswidrige Nötigung.

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