| von Elke Baumann (Stellvertretende Vorsitzende des Personalrats Schulen) | 
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| Wir erinnern uns: Im November 2005 forderte die Personalversammlung den Personalrat auf, einen Initiativantrag gegenüber dem Senator für Bildung zu stellen; darin wird gefordert, den in der Stundenzuweisung für die bremischen Schulen vorgesehenen Anteil für Ausgaben der Schulentwicklung und weitere besondere Aufgaben um 4% zu erhöhen. Der Senator lehnte den Antrag als unzulässig und unbegründet ab, weil der Antrag die Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers berühre. Die Umsetzung der Forderung würde zu einem Mehrbedarf an Unterrichtswochenstunden führen. Im Juni 2006 rief der Personalrat Schulen das Verwaltungsgericht an und beantragte die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens. Die Verhandlung fand am 04.01.2007 statt. In dem Beschluss der Fachkammer wird festgestellt, dass der Initiativantrag des Personalrats zulässig ist. Das Gericht weist darauf hin, dass die Durchführung der beantragten Maßnahme ohne außerplanmäßige Haushaltsmittel möglich ist und der Senator auch nicht durch gesetzliche Vorgaben an der Durchführung der Maßnahme gehindert ist. Denn laut § 8 Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz können „wenn die Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers oder einer Lehrerin aus schulischen oder anderen dienstlichen Gründen nicht für den Unterricht genutzt wird, ... bis zu vier Unterrichtsstunden in die Verpflichtung, andere schulbezogene Arbeiten zu übernehmen, umgewandelt werden.“ Die Möglichkeit, bis zum 19. Februar beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen, hat der Senator nicht wahrgenommen. Zur Zeit wird ein Schlichtungstermin gesucht (nach Redaktionsschluss der BLZ). Im Rahmen der Verhandlungen wird sich der Personalrat auf vier Schwerpunkte konzentrieren:
- Klassenlehrerstunden für Klassenlehrer und Tutoren
- Planungsstunden für neue Schulstrukturen und Unterrichtsorganisationen
- Organisationsstunden für die Implementierung neuer Bildungspläne
- Arbeitsstunden für Steuergruppen (Schulprogramm u. interne Evaluation)
Eine mögliche Einigung in der Schlichtung gilt als Empfehlung an den Senat. Andernfalls muss die Einigungsstelle angerufen werden. Elke Baumann Stellvertretende Vorsitzende des Personalrats Schulen
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