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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Pressemitteilungen - Archiv der Pressemitteilungen 2009 - 29.01.2009 GEW-Landesvorstand kritisiert neues ... - Stellungnahme des Landesvorstandes der GEW zum Entwurf des Schulgesetzes

Stellungnahme des Landesvorstandes der GEW zum Entwurf des Schulgesetzes

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist die GEW von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft gebeten worden, eine Stellungnahme bis zum 2. März 2009 abzugeben. Diese Stellungnahme hat der GEW-Landesvorstand am 26.02.09 einstimmig beschlossen. Am 2. März 2009 wurde diese während eines Gesprächs mit Frau Senatorin Jürgens-Pieper vom Geschäftsführenden Landesvorstand übergeben.

Die 18-seitige Stellungnahme gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Einschätzung der jetzigen schulpolitischen Situation als Hintergrund für die Würdigung der Gesetzesnovellen
  • Einschätzung der im neuen Schulgesetz beschriebenen Schulstruktur
  • Einschätzung des neuen Schulverwaltungsgesetzes
  • Änderungsvorschläge und Kommentare zu den einzelnen Gesetzen (Schulgesetz und Schulverwaltungsgesetz)

Die ausführliche Stellungnahme ist nebenstehend als Datei herunterladbar:

Schulentwicklung
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Stellungnahmen der GEW

 GEWApril09.pdf
 Stellungnahme der
GEW Bremen zur
Deputationssitzung
am 23.4.09

 GEW_LV_26_02_09.pdf
 Stellungnahme vom 26. Februar 2009 des Landesvorstandes der GEW zu den Schulgesetzen

 GEW_Schulgesetz.pdf
 GEW Stellungnahme zum Schulgesetzentwurf

Die umfangreichen Gesetzesentwürfe können als Synopse (alte Gesetze und neue Gesetzesentwürfe) hier heruntergeladen werden:

 Synopse.pdf
 

 

Erster Beschluss des Landesvorstandes am 28.01.2009

Der Landesvorstand der GEW Bremen hat am 28.01.09 einstimmig seine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Schulgesetzes verabschiedet. Nach Auffassung der GEW hat die rot/grüne Koalition die Chance einer vorwärts weisenden Schulreform im Lande Bremen vertan. Die Trennung der SchülerInnen nach der 4. Klasse wird nicht aufgehoben, sondern in die Zukunft verlängert.

Seitenabschnitte:
Ausführliche Stellungnahme zur Novellierung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes vom 26.02.09
Erster Beschluss des Landesvorstandes am 28.01.2009
1. Kritik
2. Perspektiven
3. Finanzierung und Prioritätensetzungen

 2009-01-29PE_GEWSchulgesetz.pdf
 

 Stellungnahme_GEW_Schulgesetz.pdf
 

1. Kritik

Die rot/grüne Koalition hat die Chance einer vorwärts weisenden Schulreform im Lande Bremen vertan. Die Krise der von der großenKoalition hinterlassenen Schulstruktur war überdeutlich. Die Sekundarschule hatte sich zur Restschule entwickelt. Die soziale Entmischung der SchülerInnen nahm zu. Aber statt eine schrittweise Integration aller Schulen bis zur 10. Klasse, eine „Schule für alle“ anzustreben, wie von GEW, ZEB, GSV, den bildungspolitischen Arbeitskreisen der SPD und der Grünen sowie der Linken gefordert wurde, will der Senat jetzt auf Antrag der Senatorin für Bildung ein „Zwei-
Säulen-Modell“ aus Gymnasium und Oberschule einrichten. Der vorangegangene Konsens der Parteispitzen von CDU, FDP, SPD und Grünen wird offiziell als großer Durchbruch in der Schulpolitik gefeiert. In Wirklichkeit haben sich SPD und Grüne vor allem der Forderung von CDU, FDP und Handelskammer gebeugt, eine langfristige Garantie für die Schulform des Gymnasiums zu geben.
Das Schulsystem, das jetzt etabliert werden soll, hebt die Trennung von „Volksschule“ und „höherer Schule“, das Grundübel des deutschen Schulsystems, nicht auf sondern verlängert es in die Zukunft. Darüber kann auch der Name „Oberschule“ nicht hinweg täuschen, den jetzt alle bisherigen Gesamtschulen und Schulzentren erhalten sollen. In der
Stadtgemeinde Bremen sollen ca. 20% der SchülerInnen für das Gymnasium ausgelesen werden. Damit wird die leistungsmäßige und soziale Durchmischung der künftigen Oberschulen erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Gesamtschule, die bisher den Anspruch realisierte, Modell für die Integration aller SchülerInnen bis zur 10. Klasse zu sein, als eigenständige Schulform abgeschafft.
Die einzige flächendeckend integrierte Schule bleibt die Grundschule. Ihre Arbeit wird jedoch durch die Aufgabe beeinträchtigt, in Zukunft die Auslese für das Gymnasium vorzubereiten.
Die Senatorin für Bildung will das Zwei-Säulen-Modell in die
Sekundarstufe II verlängern, indem sie zusätzlich zu den Gymnasien einige Oberschulen mit kleinen gymnasialen Oberstufen ausstattet.
Diese Schulen sollen insbesondere den starken Zustrom zum
Gymnasium auffangen. Strukturell benachteiligt bleiben dabei viele bisherige Sek.I-Zentren und Gesamtschulen (künftige Oberschulen) ohne Oberstufe. Die bewährten Oberstufenzentren werden geschwächt.
Die Integration von beruflicher und allgemeiner Bildung wird auf die lange Bank geschoben.

Die zunehmende Leistungskonkurrenz unter den Schulen der
Sekundarstufe I hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass immer mehr SchülerInnen nach der 4. oder 5. Klasse in die Förderzentren überwiesen wurden. Obwohl Alternativen hierzu in Bremen erprobt und gutachterlich empfohlen sind, ist ein Beginn mit der flächendeckenden Integration der Förderzentren LSV nicht geplant. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsanspruch der Eltern auf eine integrative Förderung
(der durch Kapazitätsvorbehalt relativiert wird) steht angesichts der Schulentwicklungsplanung nur auf dem Papier. Der Vorrang integrativer Beschulung ist nicht ausreichend abgesichert.

2. Perspektiven

Ziel der GEW bleibt die „Schule für alle“, die gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Ende der Sekundarstufe I. Sie ist das international erfolgreiche Modell. Sie ist den Anforderungen an eine demokratische Erziehung in einer demokratischen Gesellschaft angemessen, sie fördert die soziale Integration und fördert alle Begabungsreserven. Diese Schule ist jedoch unter den Bedingungen
einer schulpolitischen großen Koalition von CDU, FDP, SPD und Grünen kurzfristig nicht durchsetzbar. Voraussetzung für eine längerfristige Durchsetzung ist ein öffentlicher Meinungswandel zu Gunsten der Vorteile einer integrativen Schule. Ein solcher Wandel kann nur Ergebnis der Aktivität eines breiten Bündnisses aller an durchgreifenden Schulreformen interessierten Kräfte sein. Seit der Veröffentlichung der deutschen PISA-Ergebnisse hat sich die Zahl der Befürworter einer „Schule für alle“ vergrößert. Die Tatsache, dass die Regierenden zunehmend von einem dreigliedrigen Schulsystem zu einem Zwei- Säulen-Modell umschwenken, ist eine Reaktion auf die zunehmende Kritik am gegliederten System. Der Druck hat jedoch noch nicht ausgereicht, um ein wirkliches Umdenken zu bewirken.
Die GEW wird daher zum einen weiter am Konzept eines einheitlichen, demokratischen Bildungswesens arbeiten und hierfür Bündnispartner suchen, zum anderen wird die GEW die konkrete Auseinandersetzung um schulpolitische Maßnahmen führen, die mehr Bildungsgerechtigkeit bewirken.

In Bremen stellen sich dabei folgende Aufgaben:

  • Kitas und Grundschulen brauchen erheblich mehr Förderressourcen, einen Ausbau der Doppelbesetzungen und - angesichts der Tatsache, dass in naher Zukunft 50% aller Kinder einen Migrationshintergrund haben werden – ein umfassendes Programm der Sprachförderung und interkulturellen Erziehung. Es ist nicht hinzunehmen, dass in den Grundschulen seit dem Regierungsantritt der rot/grünen Koalition über 50 LehrerInnenstellen gestrichen wurden.
  • In den künftigen Oberschulen müssen die Standards der
    Gesamtschulen gelten. Die Oberschulen müssen in die Lage versetzt werden, alle Kinder bis Klasse 10 integriert zu beschulen. Sie müssen das Recht erhalten, binnendifferenziert zu arbeiten und die dafür notwendige Unterstützung bekommen. Die geplante Klassenfrequenz von 25 SchülerInnen ist angesichts der integrativen Anforderungen zu hoch. Die Migrantenförderung muss im Anschluss an die Grundschule fortgesetzt werden. Kinder und Jugendliche, die zu Hause eine andere Sprache sprechen, brauchen Sprachförderung bis zum Abitur.
  • Auch die durch das Schulgesetz isolierten Gymnasien brauchen
    Unterstützung bei der Entwicklung binnendifferenzierten Unterrichts und sozialer Integration, u.a. durch Ausbau der Migrationssprachen als zweiter Fremdsprache.
  • Der Oberschule werden durch das Gymnasium 20% der
    SchülerInnenschaft entzogen, gleichzeitig soll sie perspektivisch bis zu 5% SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen.
    Dies ist nur vertretbar, wenn hierfür ausreichende zusätzliche
    Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Gymnasien sind bei der Integration der Förderzentren einzubeziehen.
  • Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, dass Schulen in sozialen Brennpunkten besser ausgestattet werden sollen, muss eingehalten werden.
  • Ganztagsschulen müssen besser ausgestattet werden, um ihren
    Zweck zu erfüllen. Dies betrifft sowohl die notwendigen zusätzlichen Lehrerstunden als auch die Weiterbildung und Aufstockung der Arbeitsverträge der pädagogischen MitarbeiterInnen.

3. Finanzierung und Prioritätensetzungen

Die rot/grüne Koalition hat zu Beginn ihrer Amtszeit beschlossen - nachdem in den beiden vorigen Amtsperioden im Lande Bremen 1000 LehrerInnenstellen gestrichen worden waren - den Stellenabbau zu beenden und die durch Pensionierung frei werdenden Stellen wieder zu besetzen. Angesichts der hohen Förderbedarfe im Primarbereich und den unteren Klassenstufen der Sekundarstufe I müssen die Stellen dort verbleiben, auch wenn die SchülerInnenzahlen leicht zurück gehen. So tritt dort zumindest eine leichte Entspannung der Lage ein. Reformpläne wie die Ausweitung der Sprachförderung und die Einrichtung weiterer Ganztagsschulen erfordern jedoch mehr Stellen und Mittel.
Durch die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren hat die Große Koalition für eine Übergangszeit von drei Jahren zusätzlichen LehrerInnenbedarf in der Sekundarstufe II erzeugt. Hierfür müssen außerplanmäßige Stellen geschaffen werden, statt sie im Primarbereich und in der Sekundarstufe I abzuziehen.
Angesichts des bevorstehenden LehrerInnenmangels müssen Lehrkräfte für alle Schulstufen so früh wie möglich eingestellt werden, auch über den Bedarf dieses Schuljahres hinaus. Hierbei ist der Anteil der Lehrkräften mit Migrationshintergrund zu erhöhen.
Wer durchgreifende Bildungsreformen will, wird um eine erhebliche Aufstockung des Bildungshaushalts nicht umhin kommen. Die GEW wird sich dafür einsetzen. Priorität bei Investitionen in das Bildungssystem müssen die Förderung im Elementar- und Primarbereich, die Schulentwicklung in der Sekundarstufe I, die Migrantenförderung und Behindertenintegration haben. Die Strukturen der Sekundarstufe II
haben sich bewährt. Vor diesem Hintergrund lehnt die GEW eine kostspielige Umorganisation der Sekundarstufe II ab.

 Stellungnahme_GEW_Schulgesetz.pdf
 

Eine Schule für alle
Beschluss des Landesvorstandes
zur Schulentwicklungsdiskussion
16.06.2008




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