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15.06.2009 Streikaufruf für den 15. Juni 2009

Streiks zeigen Wirkung!
Arbeitgeber sind erstmals bereit, über einen Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung konstruktiv zu verhandeln.

Nach zögerlichen, von taktischen Manövern gekennzeichneten Gesprächen legten die Arbeitgeber am frühen Nachmittag des 9. Juni 2009 ein Papier mit einem Angebot vor, das sie als „substanzielle Verbesserung“ bezeichneten. Dabei geht es nach dem Papier der VKA sowohl um den Gesundheitsschutz als auch um die „übergangsweise Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst“.

Zuvor hatte Bundesministerin von der Leyen den Erzieherinnen den Rücken gestärkt. Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten seien „unzumutbar beschränkt“, auch Erzieherinnen brauchten „Karrierechancen“. Kritik aus den Kommunen wies die Ministerin mit Hinweis auf 4 Milliarden Euro, die der Bund für den Ausbau der Einrichtungen für unter Dreijährige ausgibt, ausdrücklich zurück.
Zum Gesundheitsschutz bot die VKA einen „tarifvertraglichen, individuellen Anspruch der Beschäftigten auf eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse“ an. Außerdem seien sie zur Einrichtungen von Kommissionen und Gesundheitszirkeln bereit.
Die Gewerkschaften ver.di und GEW haben daraufhin die Tarifgespräche fortgesetzt. Für die Gewerkschaften bleibt ihr, mittlerweile modifizierter Entwurf Grundlage der Verhandlungen.

In der Verhandlung zeigte sich dann allerdings, dass die Positionen über die nähere Ausgestaltung noch weit auseinander liegen. Die VKA befürchtet, dass mit dem Tarifvertrag in ihre alleinige Organisationsmacht für die Gestaltung der Arbeitsabläufe und –bedingungen eingegriffen werden soll. Die Beschäftigten sollen nach ihrer Auffassung nur dann einen Anspruch auf Gefährdungsanalyse haben, wenn sich wesentliche Bedingungen (z.B. die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern in einer Kita) ändern.

Angesichts dieses Verhandlungsstandes bedarf es weiterhin des Drucks auf die Arbeitgeber. Deshalb können die Arbeitskampfmaßnahmen nicht beendet werden.

Die Verhandlungen werden am Abend des 15. Juni 2009 fortgesetzt.


Seitenabschnitte:
Streikaufruf
Verhandlungsrunde am Montag in Frankfurt
Streiks sind zulässig!

Hier anklicken!

 TV_Gesundheitsoerderung_neu.pdf
 

Streikaufruf

Liebe KollegInnen,

es bleibt kompliziert…
Am 15. Juni werden die Verhandlungen mit den Arbeitgebern fortgesetzt. Nach der letzten Runde am 9.6. ist offensichtlich etwas Bewegung in die Gespräche über den TV Gesundheit gekommen! Bis zum 17.6. soll nun weiter verhandelt werden. Um den Druck auf die Arbeitgeber noch einmal zu erhöhen, wird es am 15.6. in Köln eine bundesweite Kundgebung geben, um unseren Forderungen mediensichtbar noch mehr Gewicht zu verleihen.

Unglücklicherweise hat der ver.di-Bundesvorstand beschlossen, die GEW explizit auszuladen und die Veranstaltung zu einer reinen ver.di-Aktion zu minimieren. Wir als GEW haben keinerlei Interesse, diesen so wichtigen und richtungsweisenden Arbeitskampf mit Gewerkschaftsnicke-ligkeiten zu verwässern. Daher haben wir uns in Bremen entschieden, alle Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe (bei KiTa Bremen) zum Streik und zur Teilnahme an der Kundge-bung am 15. Juni in Köln aufzurufen. Aus Gründen der Deeskalation wird es aber keine eigenen GEW-Busse geben!

Was bedeutet das für euch: Wer mit nach Köln fahren will, tut dies gemeinsam mit anderen KollegInnen (Abfahrtszeit und –ort entnehmt bitte den Ankündigungen in den Kitas). Macht euch als GEW’lerInnen sichtbar und fahrt möglichst gemeinsam in einem Bus mit.

In Köln empfängt die GEW ihre Mitglieder, die mit ver.di nach Köln kommen, mit einem Frühstück in der Zeit zwischen 9 und 11 Uhr im DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1.

In Bremen laden wir all diejenigen, die nicht nach Köln fahren ein, ab 9:00Uhr an einem Streiktreffen mit Frühstück in der GEW-Geschäftsstelle, Löningstr. 35 teilzunehmen. Wir wollen hier aktuell zum Streik informieren, aber uns auch inhaltlich mit der Konzeption von KITA Bremen befassen, Stichworte sind „Traumberuf Erzieherin“ (GEW-Film), Integration, Cito-Test, Sprachförderung, Bildungsplan und „Wohin mit den durch den Streik eingesparten Geldern?“, etc.

In dieser Tarifauseinandersetzung geht es - und das ist letztlich der Grund für unseren Streik - um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung: Wie sieht die Kita der Zukunft aus? Kehren wir zurück zur Bewahranstalt oder stellen wir uns den heutigen Herausforderungen? Nie mehr in seinem Leben lernt ein Kind so intensiv wie in seinen ersten Jahren.
In einer guten Kita, in der die wertvolle Arbeit der ErzieherInnen und SozialpädagogInnen honoriert, geschätzt und respektiert ist, wird der Grundstein gelegt für den weiteren Bildungs- und Lebensweg. Wem ein guter Start versagt wird, hat es später schwer.
Die GEW will, dass die Kita ein Ort wird resp bleibt, der den Kindern und den Menschen, die dort beschäftigt sind, eine gute (und gesunde) Zukunft eröffnet.
Die Kita als „Haus der Zukunft“ ist darauf pädagogisch mit vielen guten Konzepten und mit euch als Grundpfeiler dieser Arbeit vorbereitet.

Was fehlt, sind die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für gute Erziehung und Bildung.

Also: Fahrt nach Köln oder kommt zum Fach-Streik-Tag in die GEW Bremen.
Streik ist überall! Auch und gerade die Zeiten des Streiks bieten uns die Möglichkeit, Arbeitsbedingungen und inhaltliche Forderungen zu reflektieren und neu zusammenzufügen. Bringt KollegInnen mit, wir freuen uns auf eine spannende Diskussion.

Mit herzlichen und gespannten Grüßen,
Christian Gloede Noweck,
Landesvorstandssprecher der GEW Bremen



Streikablauf 15. Juni

  • Abfahrt der ver.di-Busse ab ZOB
  • ab 9.00 GEW-Frühstück in Köln
  • ab 9:00Uhr Streiktreffen mit Frühstück in der GEW-Geschäftsstelle, Löningstr. 35.
    Wir wollen hier aktuell zum Streik informieren, aber uns auch inhaltlich mit der Konzeption von KITA Bremen befassen, Stichworte sind „Traumberuf Erzieherin“ (GEW-Film), Integration, Cito-Test, Sprachförderung, Bildungsplan und „Wohin mit den durch den Streik eingesparten Geldern?“, etc
  • GEW-KollegInnen, die mit nach Köln fahren melden sich - auch per tele - bei der Geschäftsstelle







Tarifinfos:

 StreikaufrufKoeln.pdf
 

 ForderungenGEW.pdf
 

 Tarifinfo_TVoeD_1.pdf
 Tarifinfo #1

 Tarifinfo_TVoeD_2.pdf
 Tarifinfo #2

 Tarifinfo_TVoeD_3.pdf
 Tarifinfo #3

 Tarifinfo_TVoeD_Nr4.pdf
 Tarifinfo #4

 Elternbrief_Streik.pdf
 Eltern-Info zum Streik am 27. und 28. Mai

 Elternbrief_Streik.pdf
 Eltern-Info zum Streik

 

Verhandlungsrunde am Montag in Frankfurt

Während in Frankfurt am Main Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter erneut verhandeln,
über die Ergebnisse berichten wir zeitnah in unserem Tariftelegramm,
gehen die Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst weiter:
So blieben in Bautzen alle 10 städtischen Einrichtungen und die sorbische Kita, deren Träger der Landkreis ist, geschlossen. Rund 110 Erzieherinnen und Erzieher legten die Arbeit nieder. Große Nachfrage nach Notdienstangeboten gab es nicht: Lediglich 12 von 1250 Kindern kamen in die Kitas. Offenbar unterstützen die Eltern den Streik, indem sie Alternativen für ihre Kinder finden.
Für die sorbische Kita hatte Landrat Michael Harig, der auch Vorsitzender der sächsichen kommunalen Arbeitgebervereinigung ist, versucht, den Streik per Einstweiliger Verfügung des Arbeitsgerichts Bautzen verhindern zu lassen. Das Gericht entscheid jedoch, dass die Streiks angemessen seien.


Weitere Informationen unter www.gew-ego.de.

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

Streiks sind zulässig!

  1. Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind (BAG v. 21.06.1988). Streiks sind auch zulässig, um die andere Tarifvertragspartei zu Verhandlungen zu zwingen. (BAG 04.09.1991)
  2. Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  3. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
    Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem/der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen.
    Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht
    das Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen.
    Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
  4. In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte „Notdienstarbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hierauf verpflichten (BAG v. 30. 03.1982 – 1 AZR 265/80. Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.01.1995 – 1 AZR 142/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung (BAG v. 25.07.1957). Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.03.1982 –1 AZR 265/80).

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