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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Januar 2007 20.01.2007 Verwaltungsgericht bestätigt Persona... | ||||||
| 20.01.2007 Verwaltungsgericht bestätigt Personalrat: | ||||||
| Mitbestimmung über Entlastungsstunden ist zulässig von Jürgen Burger | ![]() | |||||||||||||||||
| Der Initiativantrag über 4% mehr Entlastungsstunden, den der Personalrat Schulen im Auftrag der Personalversammlung gestellt hatte, ist vom Bremer Verwaltungsgericht am 4.1. als zulässig anerkannt worden. Der Senator für Bildung wurde verpflichtet, ein Mitbestimmungsverfahren hierzu einzuleiten. Der Personalrat Schulen hat Senator Lemke aufgefordert, jetzt umgehend über die Entlastung der Lehrkräfte zu verhandeln. Die Bildungsbehörde scheint jedoch weiter auf Zeit zu spielen. Sie erklärte, erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. |
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| Worum es im Prozess ging | ||||||||||||||||||
| Der Senator für Bildung hatte den Antrag des Personalrats für unzulässig und unbegründet erklärt (s. BLZ 2/06). Unzulässig sei er, weil die Zahl der Lehrerstellen durch das Parlament festgelegt werde und ein Antrag auf mehr Entlastungsstunden in das Haushaltsrecht eingreife. Unbegründet sei der Antrag, weil die „veränderten“ Aufgaben der Lehrkräfte nicht zu einer Verlängerung der Arbeitszeit führen würden. Mit dem Vorwurf der Unzulässigkeit entzog sich die Bildungsbehörde einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die von ihr verlangte Mehrarbeit. Der Antrag wurde formal abgebügelt: Was das Parlament beschließt, entzieht sich der Mitbestimmung. Der Personalrat hatte am 29.6. beim Verwaltungsgericht Klage auf Feststellung der Zulässigkeit eingereicht. Die Mitbestimmungsforderung nach mehr Entlastungsstunden wird im Rahmen des festgelegten Haushaltsvolumens gestellt und richtet sich gegen das Vorgehen des Arbeitgebers, gleichzeitig eine erhöhte Anzahl von Unterrichtsstunden abzufordern und immer neue außerunterrichtliche Aufgaben zu verordnen. Über 700 Stellen wurden gestrichen, die Unterrichtsverpflichtung wurde um zwei, teilweise sogar drei Stunden hochgesetzt und die Stundendeputate für Leitung, Entwicklung, besondere Aufgaben, Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen wurden um über 300 Stellen gekürzt. „Dadurch hat sich die den Lehrkräften abverlangte Leistungsdichte so erhöht, dass sich dauerhafte Überschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei einer Vielzahl von Lehrkräften ergeben haben.“ Die Begründetheit des Antrags haben in den letzten Monaten über 600 KollegInnen mit ihrer Überlastungsanzeige demonstriert. Die Bildungsbehörde hat dann am 16.10. zur Klage Stellung genommen. Sie stellte in ihrer Antwort das gesamte System der Stundenzuweisung an die Schulen (Frequenzen, Stundentafeln, Anrechnungen etc.) als durch das Haushaltsgesetz und das Schul-/Schulverwaltungsgesetz vorbestimmt und damit einer Mitbestimmung des Personalrats unzugänglich dar. | ||||||||||||||||||
| Das Urteil | ||||||||||||||||||
| Es liegt zwar noch keine Urteilsbegründung vor, aber aus dem Verlauf der Verhandlung lässt sich folgendes entnehmen: Das Gericht äußert sich nicht zur Begründetheit des Initiativantrages, sondern befindet nur über seine Zulässigkeit. Die Festlegung von Stundentafeln, Klassenfrequenzen, Leitungs- und Planungsstunden, Anrechnungen und Ermäßigungen hat keinen Gesetzescharakter. Sie ist eine organisatorische Maßnahme der Bildungsbehörde, die durch Verwaltungsvorschriften geregelt wird. Die Mitbestimmung ist daher zulässig. Der Initiativantrag widerspricht auch nicht dem „Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz“, das zwar die Höhe der Pflichtstunden festlegt, aber gleichzeitig im § 8 die Möglichkeit eröffnet, bis zu vier Unterrichtsstunden in die Verpflichtung umzuwandeln, „andere schulbezogene Arbeiten zu übernehmen“. Vor der Urteilsfindung fragte das Gericht die Rechtsvertretung der Bildungsbehörde, ob sie nach dem Verhandlungsverlauf bereit sei, ein Mitbestimmungsverfahren einzuleiten, ohne dass ein Urteil erging. Die Antwort war: „Wir wollen eine Entscheidung“. | ||||||||||||||||||
| Wie geht es weiter? | ||||||||||||||||||
| Der Senator für Bildung hat die Möglichkeit, vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen und damit ein Mitbestimmungsverfahren um etliche Monate zu verschieben. Tut er das, dann ist das keine rein juristische, sondern eine politische Entscheidung. Sie würde signalisieren: Über eine Entlastung der Lehrkräfte sind wir nicht verhandlungsbereit. Für Personalrat und GEW ist das Urteil ermutigend. Die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist kein Automatismus, der klaglos hingenommen werden muss. Wir werden unsere konkreten Forderungen, die im Initiativantrag aufgelistet sind (s. die Homepage des Personalrats), verstärkt in die Öffentlichkeit tragen. Die schlechten Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte müssen im Bürgerschaftswahlkampf zum Thema werden. Die GEW wird den Bildungssenator zu konkreten Verhandlungen und die politischen Parteien zu konkreten Aussagen – auch für den Fall von Koalitionsverhandlungen – auffordern. | ||||||||||||||||||