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16.08.2009 Was tut der Personalrat?

von Elisabeth Mackensen
(Personalrat Schulen, GEW Fraktion)
Als der PR-Schulen im Rahmen der Erhebung von prekären Beschäftigungsverhältnissen recherchierte, stellte er fest, dass über 1000 Beschäftigte an den Schulen arbeiten, die nicht bei der Senatorin für Bildung angestellt sind.

Seitenabschnitte:
Zur Frage der Mitbestimmung
Arbeitsschwerpunkte
Weitere Infos:

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Zur Frage der Mitbestimmung

Grundsätzlich hat der PR-S kein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung anderer Arbeitgeber. Er hat aber ein Mitbestimmungsrecht für den geplanten Einsatz dieser Beschäftigten im schulischen Bereich. Jeder Einsatzbereich eines Beschäftigten eines anderen Trägers muss dem PR vorgelegt werden.
Der Personalrat Schulen vertritt die Meinung, dass auch Einsatzbereiche außerhalb des Unterrichts zur originären Aufgabe der Senatorin für Bildung gehören und damit bei guter Qualifikation und tariflicher Bezahlung feste Anstellungsverhältnisse erfordern.
Aus diesem Grund stimmen wir den Einsätzen grundsätzlich nicht zu, sondern lassen sie per Fristablauf „durchlaufen“, d.h. bei vertretbaren Einsätzen widersprechen wir nicht, um die Notlage der Schulen nicht zu verschärfen.
Der PR hat der Behörde vor zwei Jahren eine Dienstvereinbarung vorgeschlagen, die eine Befristung höchstens für ein Jahr, ansonsten eine Einstellung bei der Senatorin für Bildung vorsieht. Zur Vereinfachung hätten die Schulleitungen kurzfristige Verträge (z.B. für 6 Wochen) direkt, mit einer nachträglichen Meldung an den PR abschließen können. Dieser Vorschlag wurde von der Behörde abgelehnt.

Arbeitsschwerpunkte

Der Personalrat arbeitet zurzeit an drei Problemfeldern:

  1. Bei mangelnder Qualifikation müssen wir dem geplanten Einsatz widersprechen. Um dies zu prüfen, benötigen wir ausreichende, plausible Informationen über Qualifikation und geplanten Einsatz. In Gesprächen mit der Behörde konnte Einigkeit erzielt werden, das Informationsdefizit künftig zu beheben.
  2. Es gibt viele Beschäftigte, die eine ausreichende Qualifikation für Betreuungsaufgaben vorweisen, (z.B. Erzieherin), die aber lediglich mit ein paar Stunden pro Woche beschäftigt werden und somit einen geringen Verdienst haben. Von Schulleitungen wurde begründet, man brauche viele Köpfe mit jeweils wenig Stunden, weil sonst zuviel Planungsaufwand entstehe. Es gibt Fälle, bei denen Beschäftigte mit 8,5-Std. -Verträgen mit 2 Stunden an 4 Tagen eingesetzt werden. Dies verhindert weitere Einkommensmöglichkeiten. Es gibt aber auch qualifizierte Beschäftigte, die nach Erziehungsphasen eigener Kinder und / oder wegen Arbeitslosigkeit gerne mit einer höheren Stundenzahl eingesetzt werden wollen. Hierzu gehören auch Beschäftigte, die nach einer Scheidung aufgrund der neuen Gesetzgebung gezwungen sind, eine ausreichend dotierte Beschäftigung aufzunehmen. Der PR-S hat alle Beschäftigten in Teil-Personalversammlungen informiert und aufgerufen, sich zu melden, wenn sie ihre Verträge aufstocken wollen. Nach dem Grundsatz: „Aufstockung vor Neubeschäftigung“ lassen wir in diesen Fällen den Einsatz von Neu-Beschäftigten an den Schulen nur zu, wenn sich niemand meldet, der aufstocken möchte.
  3. Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche Bezahlung durch verschiedene Träger bei gleicher Tätigkeit. Dieser Umstand gefährdet den Betriebsfrieden. Der Personalrat Schulen hat das Recht, im Bereich der Senatorin für Bildung auf die Einhaltung der Tariftreue zu achten. Er kann aber nicht bei anderen Arbeitgebern eingreifen. In fast allen Anträgen sind die Eingruppierungen und Einstufungen nicht angegeben Die niedrigste Bezahlung nach TV-L liegt bei 11-12 € brutto pro Stunde. In Teilpersonalversammlungen wurde dem PR immer wieder mitgeteilt, dass bei den Trägern weniger als 10 € pro Stunde bezahlt werden. Die Behörde versichert, dass sie den Trägern Mittel entsprechend TV-L sowie eine Verwaltungspauschale zahlt. Ob dies bei den Beschäftigten ankommt, ist nach Gesprächen mit Betriebsräten anderer Träger z.T. zweifelhaft.

Einflussmöglichkeiten im Sinne der Beschäftigten hat der PR-S für diejenigen pädagogischen MitarbeiterInnen, die direkt bei der Senatorin für Bildung angestellt sind. Hier hat der Personalrat die Zustimmung der Senatorin erreichen können, um denjenigen MitarbeiterInnen, die bereits länger an den Schulen arbeiten, eine Weiterbildung zur Erzieherin zu ermöglichen. Mittlerweile sind zwei Kurse belegt. Wir verbinden damit nicht nur eine qualifiziertere Betreuung von SchülerInnen, sondern auch die bessere tarifliche Eingruppierung.
Für alle Beteiligten, auch für die Schulleitungen, wäre eine Änderung der Beschäftigungspraxis, nämlich die Einstellung durch die Senatorin für Bildung von Vorteil.
Ob sich die Einsparung von Verwaltungsstellen bei der Behörde gegen die Zahlung von Verwaltungspauschalen finanziell lohnt, können wir nicht beantworten. Eine Entlastung für diese Verwaltungsarbeiten an den Schulen wäre angebracht.

Weitere Infos:

Unsere Ansprechpartnerinnen für den Bereich der Pädagogischen MitarbeiterInnen und Betreuungskräfte bei anderen Trägern sind: Ursula Braun-Strömer und Andrea Koester.

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