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16.06.2009 Wie weiter nach den neuen Schulgesetzen?

von Harry Eisenach, Sprecher des Stadtverbandes Bremen
Die Schulgesetznovelle als politisches Theaterstück

Ende Mai verabschiedete die Bürgerschaft in 1. Lesung die neuen Schulgesetze. Zuvor hatten sich SPD und Grüne mit dem „Bremer Bildungskonsens“ die CDU und FDP mit ins Boot geholt und den „Schulfrieden“ ausgerufen. Dieser „Frieden“ bezog sich nicht auf die tatsächlichen Probleme an den Schulen oder signalisiert gar „Frieden“ mit den Betroffenen. GSV, ZEB und GEW verweigerten gemeinsam diesem Konsens ihre Zustimmung.
Schulgesetz und „Bildungskonsens“ sollten unter den politischen Parteien den Streit in der Schulpolitik beenden. SPD und Grünen hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung als Ziele das längere gemeinsame Lernen und die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Schulerfolg formuliert. Der CDU und der FDP ging es hauptsächlich um den Erhalt des Gymnasiums. Der Kompromiss „Zwei-Säulen-Modell“ sollte zumindest zu einem vorübergehenden „Waffenstillstand“ führen, mit dem alle Parteien leben könnten.

Seitenabschnitte:
Die Schulgesetznovelle als politisches Theaterstück
Kein „Schulfrieden“ durch das Schulgesetz
2-Säulen-Modell
Bessere Rahmenbedingungen
Eine Schule für Alle!

 Wie_weiter_nach_den_Schulgesetzen.pdf
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Kaum war das Konsenspapier unterzeichnet, rückte die FDP davon wieder ab, allerdings ohne Alternativen und Kritikpunkte klar zu benennen. Grüne und SPD hatten mit dem Konsenspapier große Teile ihrer Positionen geopfert. Die Grünen wollten ursprünglich eine schrittweise Integration des Schulsystems. Die Schwerpunkte sollten dabei in der frühen Bildung und in den Grundschulen liegen. Mit dem Konsens wurden nun 2 Säulen gemeinsam in Beton gegossen. Von Teilen der Grünen-Basis gab es daraufhin am Fall der bisherigen 6-jährigen Grundschule Borchshöhe Druck, weil von der CDU die Durchgängigkeit von Klasse 1 bis 10 nicht erwünscht war und das Konsenspapier der CDU ein Vetorecht bei entsprechenden Schulversuchen einräumte. Die Grünen verschoben deshalb kurzfristig die Unterzeichnung des Konsenses, um schließlich doch noch zu unterschreiben.
Die parlamentarische Posse wurde komplett, als die CDU in der Bürgerschaftsdebatte ankündigte, dass sie im Falle der Regierungsbeteiligung mehr durchgehende Gymnasien einrichten würde. Das veranlasste Mustafa Güngör von der SPD in der Debatte zu bemerken, dass die CDU den Bildungskonsens offenbar nur für die Zeit als Opposition verstünde.
Das 2-Säulen-Modell wurde offenbar unterschiedlich interpretiert. Der CDU wäre es mit einem „Gymnasium-Schutzgebiet“ und einer modifizierten Fortsetzung von Gymnasial- und Sekundarschulzweigen an Oberschulen recht. Hingegen wollten Senatorin, SPD und Grüne mit der Oberschule eine zweite gleichwertige Säule neben das Gymnasium setzen und zumindest die Schulzentren in der Sek I integrieren. Der wesentliche Unterschied zwischen Gymnasium und Oberschule bestünde im Lerntempo. Primar- und Sekundarstufe I sollten zusammen beim Übergang auf das Gymnasium 9 Jahre und beim Besuch der Oberschule 10 Jahre dauern. Der Entmischung der Schülerschaft wäre bei diesem Modell aber keineswegs entgegengewirkt worden. Die Gleichwertigkeit beider Säulen hätte nur auf dem Papier gestanden.

Kein „Schulfrieden“ durch das Schulgesetz

Die in letzter Zeit veröffentlichten Armutsstudien haben deutlich gemacht, dass auch in Bremen die soziale Spaltung zunimmt und ungleiche Bildungschancen in den einzelnen Stadtteilen bestehen. Je nach Wohngebiet und sozialer Herkunft weisen Kinder schon am Ende ihrer Grundschulzeit unterschiedliche Leistungen auf. Diese Benachteiligung wird in der weiteren Schulzeit noch verstärkt, u.a. durch die Tendenz
zu Restschulen in armen Stadtteilen. Dieser soziale Skandal darf nicht einfach nur zur Kenntnis genommen werden. Deshalb fordert die GEW: Schulen und Kindereinrichtungen in sozial benachteiligten Quartieren müssen erheblich mehr unterstützt werden, personell, materiell, baulich und bei ihrer Schulentwicklung.

2-Säulen-Modell

Das 2-Säulen-Modell wirkt dieser sozialen Benachteiligung nicht entgegen. Der „Schülertourismus“ zu den Gymnasien und zu einigen bevorzugt angewählten zukünftigen Oberschulen bleibt bestehen. Gleichzeitig werden zusätzliche Probleme an den Schulen geschaffen:
Das neue Zugangsverfahren von der Grundschule in den 5. Jahrgang wird die Grundschularbeit pädagogisch negativ verändern, weil dieser einzig flächendeckend integrierten Schule nun eindeutig der Auftrag zum Aussortieren für das Gymnasium erteilt wird.
Die neuen Oberschulen sind als integrierte Schulen geplant. Das ist gut - nur fehlen ihnen für eine pädagogisch sinnvolle Mischung der Schülerschaft schon mal ca. 20% der Schülerschaft, die für die durchgehenden Gymnasien aussortiert sind. Mit diesem Start haben die Oberschulen den Makel der „zweiten Wahl“. Durch zusätzliche gymnasiale Oberstufen an einzelnen Oberschulen und die Vorgabe, an einigen Standorten neben dem Abitur nach 13 Jahren auch das Abitur nach 12 Jahren anbieten zu müssen, will die Senatorin für Bildung das 2-Säulen-Modell gerichtsfest machen. Inhaltlich leidet der Umgestaltungsprozess darunter erheblich. Die parallel zu planenden Prozesse überfordern Schulen arbeitsmäßig und behindern sie an der notwendigen inhaltlichen und personellen Konzentration auf den integrativen Aufbau in der 5. Klasse.

Bessere Rahmenbedingungen

Wenn die Oberschulen trotzdem Erfolge erzielen wollen, brauchen sie Förderung und bessere Rahmenbedingungen:

  • Fortführung der Unterstützung durch zusätzliche Lehrerzuweisung und Fortbildung über das erste Jahr hinaus und Einbeziehung aller Oberschulen in die Unterstützung
  • 20 SchülerInnen pro Klasse
  • Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, um Gruppen- und Jahrgangsteamarbeit zu befördern
  • Die Schulklassen sind wie in der Grundschule heterogen zusammengesetzt. Schulzeitverkürzungen oder das bilinguale Profil erfolgen individuell über Zusatzangebote. Alle Klassenbildungen, die sozial selektieren, müssen unterbleiben
  • Der von der CDU entfachte Kampagne für mehr und frühere leistungsmäßige Trennung der SchülerInnen in einzelnen Fächern muss eine klare Absage erteilt werden.

Eine Schule für Alle!

Die Zielrichtung des Schulgesetzes einer gemeinsamen Schule auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird von der GEW unterstützt. Um das erfolgreich zu gestalten, müssen einerseits die notwendigen personellen und materiellen Vorraussetzungen geschaffen werden, andererseits sind dabei alle Schularten einzubeziehen.
Die „Eine Schule für alle“ wäre dazu am besten geeignet.
Schließlich droht mit der Streichung der Oberstufenzentren im Schulgesetz auch deren reale Demontage, zumindest in der Stadt Bremen. Gerade diese erfolgreichen, hoch angewählten und angesehenen Schulen dürfen nicht beschädigt werden, sondern sind zu unterstützen!

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