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16.09.2007 Wieder gern zur Schule gehen

von Lutz Dietze und Elisabeth Altmann
Kampf gegen das Mobbing in der Schule

schwächelt. Dabei ist die Schule als non profit-Bereich zusammen mit den Institutionen des Gesundheitssektors und der kirchlichen Hilfsdienste besonders gefährdet. Mobbing (in den Niederlanden und der Schweiz plastisch und treffender ‚Pesten und Plagen’ genannt) kann jeden treffen. Es verfügen die Mobber ausnahmslos über hohe kriminelle Energie. Sie arbeiten im Schatten einer Konflikte wie Verantwortung scheuenden eingeschüchterten oder gleichgültigen Schar von Schulkollegen oder Mitschülern. Folgende Mobbing-Konstellationen sind in Schulen besonders häufig:

  • Mobbing unter Kollegen oder das so genannte Bossing; Übeltäter ist der Schulleiter, sehr oft die Schulleiterin.
  • Vergleichsweise seltener ist das Mobbing unter Kollegen
  • Doch hat die Zahl der Lehrer, die von ihren Schülern gepiesackt und gequält werden, in der letzte Zeit stark zugenommen.
  • Die weitaus meisten Fälle von Pesten und Plagen in der Schule spielen sich allerdings in der Schülerschaft ab, nicht nur bei der ‚mit Migrationshintergrund’.

Wegen der Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten muss man diese Fälle (Schüler/Schüler, Lehrer/Lehrer) auseinander halten.


Seitenabschnitte:
Kampf gegen das Mobbing in der Schule
Indikatoren für Mobbing
Was tun?
Geleitetes Profiltraining
Anmerkungen des PR Schulen
Die Autoren:

 Wieder_gern_zur_Schule_gehen.pdf
 Vollständiger Artikel
zum Downloaden

Indikatoren für Mobbing

wie sie die „Dienstvereinbarung Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ vom 31.März 2003 in Ziff. 3.2 wiedergeben (Amtsblatt S. 105 ff.), seien kurz benannt:

Vorenthalten von Informationen, Ausgrenzung durch die Verweigerung von Kontakten, Herabsetzung und lächerlich Machen, Zuweisung von unterwertigen oder albernen Arbeiten.

Doch ist das nicht alles. Ein ruppiger Umgangston, böse Späße, die Behandlung von Kollegen wie Luft, die Bombardierung mit hasserfüllten e-mails, das Ausstreuen von Falschmeldungen und Gerüchten im Internet, Drohungen und Einschüchterungen und schließlich tätliche Angriffe erzeugen insgesamt bei den Opfern schwere traumatische Verstörungen und psychische Schäden und haben sehr häufig langjährige psychotherapeutische Behandlungen oder auch Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Das alles sind gute Gründe, das verbreitete Schamgefühl oder Wegsehen bei Mobbingaktionen zu überwinden und gemeinsam mit Anderen eine Gegenstrategie zu kennen und zu trainieren.
Jeder, der mobbt, begeht eine gefährliche Körperverletzung (§ 223 a StGB) bzw. eine schwere Dienstpflichtverletzung (§ 77 Bremisches Beamtengesetz) mit angedrohten einschneidenden dienstrechtlichen Maßnahmen. Bei angestellten Lehrkräften sind das sogar Gründe für eine fristlose Kündigung. Trotzdem gibt es kaum Prozesse vor den Arbeitsgerichten, die zugunsten des Opfers ausgehen. Einmal, weil der Streit gar nicht erst rechtshängig wird und zum anderen, weil plötzlich alle Zeugen notorisch erinnerungsgestört sind.
Es kommt noch schlimmer: Als Störenfried wird nicht der Täter wahrgenommen, sondern das Opfer, das sich beschwert hat und damit „den Betriebsfrieden stört“. Auch das Zeigen von Zivilcourage wird oft so gewertet!
Gegenüber Schülerinnen und Schülern lassen sich nach §§ 46 ff. des Bremischen Schulgesetzes pädagogische und Ordnungsmaßnahmen verhängen, die bis zum Ausschluss von allen Schulen führen können (§ 47 a).
So eine Bestimmung hat es schon früher mal gegeben. Sie ist aber vor einigen Jahrzehnten ersatzlos gestrichen worden. Sie besagte schließlich, dass die Schule in manchen Fällen bei ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit komplett versagt hat; das durfte ja nicht sein. Ob diese Vorschrift nun zur Befriedung übler Störenfriede führen kann, ist mehr als zweifelhaft.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Schüler die ihnen geltenden edukativen Ordnungsmaßnahmen meist gar nicht kennen. Was sie kennen (Einträge ins Klassenbuch, Strafarbeiten, Nachsitzen z.B.) sind bloße Abreaktionen der Lehrkräfte, also symbolische oder Ersatzhandlungen. Pädagogisch sind sie sinnlos.
Die erwähnte Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ ist seit Jahren in Kraft und niemals angewandt worden! Die Vereinbarung litt von vornherein an einem Denkfehler. Es ist den Opfern nicht zuzumuten, quasi in Augenhöhe, wie sie Mediationsverfahren immanent ist, mit ihren Peinigern über ‚Konfliktbewältigung’ zu sprechen.
Wir dürfen daher feststellen, dass alle rechtlich vorgesehenen Maßnahmen, die Mobbingopfer schützen sollen, von den Tätern und Täterinnen so gut wie immer folgenlos negiert werden können.

Was tun?

Mobbing ist in der Regel ein schleichender Prozess, bei dem bei geringfügigen Anlässen der Übeltäter allmählich merkt, wie er seine Macht gefahrlos für sich selbst austoben kann und es dann tut. Wer noch nicht Mobbingopfer geworden ist, kann es werden und ihnen wird – also Ihnen- jetzt geraten , sich Gedanken für ein Vorsorgetraining zu entwickeln. (Wenn es nämlich zu spät ist, bleibt ja aus den erwähnten Gründen dem Opfer in eigenem Interesse nur die Flucht in einen anderen Beruf oder ein Schulwechsel.)
Allerdings gibt es gute Gründe, ein Antimobbingtraining nicht in der Schule selbst durchzuführen, sondern auf neutralen Lehrgängen qualifizierter Institutionen oder Kursanbieter. Ein solches professionelles Coaching sollte folgende Programmpunkte umfassen:

  1. Situationsanalysen von Mobbingfällen;
  2. den typischen Verlauf von Mobbing erörtern;
  3. Mobbinghandlungen richtig interpretieren: z.B. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, Angriffe auf die sozialen Beziehungen, Auswirkungen auf das soziale Ansehen, Angriffe auf die Gesundheit, Angriff auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation;
  4. Maßnahmen gegen Mobbing erörtern;
  5. Maßnahmen gegen Mobbing in der Vorstellung und im Rollenspiel durchspielen.
  6. Betroffene setzen die in sensu und im Rollenspiel erprobten Situationen in vivo mit Unterstützung des Trainers um.

Unterstützung des Trainers um.
Ebenfalls außerhalb der Schule sollte das Training für Lehrkräfte angesetzt werden, die Mobbing unter Schülern erkennen und unterbinden wollen. Dabei ist in der Regel von psychischen Störungen auf der Täterseite auszugehen, und es gibt verstärkende Faktoren wie Randgruppenstigmatisierung, Gruppendruck, Wegsehen aus Angst, involviert zu werden etc.
Auf diesem Gebiet ist der Einsatz von Mediation durchaus sinnvoll, weil die Schülerinnen und Schüler, die mit Pesten und Plagen zunächst auf sich aufmerksam machen wollen, um fehlende soziale Anerkennung zu erzwingen, durchaus erziehbar sind. Bekanntlich setzt Pesten und Plagen schon im Kindergarten ein, wo man durch das Vereinbaren einfacher Regeln (die auch die pädagogischen Kräfte einhalten müssen) ein Wir-Gefühl erzeugt, bei dem alle am Erarbeiten von Regeln beteiligten Schüler ein persönliches Interesse daran haben, dass ‚ihre’ Regeln auch eingehalten werden. Außerdem kommen folgende Schwerpunkte in Betracht: Auf der Klassenebene Gespräche, kooperatives Lernen, Rollenspiele, Literatur zur Sensibilisierung für das Thema. Fragebogenerhebung, ein pädagogischer Tag zum Thema Mobbing, Kontakttelefon für Schüler, Kooperation der Lehrkräfte mit den Eltern helfen auf der Schulebene, Mobbing vorzubeugen oder zu beseitigen. Auch auf der perönlichen Ebene gibt es viele ergänzende Möglichkeiten für ein wirkungsvolles Interventionsprogramm. Unser Ziel muss es sein, bessere Beziehungen zwischen Schülern zu schaffen, das Selbstbewusstsein der Gemobbten zu stärken, die Täter zu entlarven, sie zur Rechenschaft zu ziehen und sie dazu zu bringen, sich an die vereinbarten Regeln zu halten. Es ist daher allemal besser, wenn die Schulen bestrebt sind, ein Schulklima zu erzeugen, bei dem Zivilcourage nicht erst vorausgesetzt werden muss, damit das Leben in der Schule erträglich verläuft. Nach der neuen Rechtslage ist es so, dass § 9 des Bremischen Schulgesetzes die Schulleitungen wie die Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten ermuntern will, ‚ihrer’ Schule ein Profil zu geben. Sollte es einer Schule gelingen, den Nachweis zu führen, dass sie frei von Mobbing ist, müsste sie vermutlich einen numerus clausus einführen, denn an einer solchen Schule wollen alle unterrichten und unterrichtet werden.

Geleitetes Profiltraining

Grundsätzlich ist für alle Schulen, auch für die mit schlechtem Betriebsklima, ein schulübergreifendes geleitetes Profiltraining angebracht. Es könnte folgende Fragen klären:

  1. Stresskontrolle an der Schule (dafür gibt es objektive Kriterien)
  2. Wie ausgeprägt sind Toleranz, Verständnis, Empathie an der Schule?
  3. Wie ist der Umgangston? Durchführen eines Kommunikationstrainings.
  4. Wie steht es mit Lehrer- und Schulleiterfortbildungen?
  5. Nimmt die Schulaufsicht ihre Verantwortung wahr?
  6. Welche Fähigkeiten, Kompetenzen und besonderes Wissen sind an der Schule vorhanden?
  7. Gibt es schuleigene Werte, Leitbilder, eine eigene Schulkultur?
  8. Welche Identität und welche Visionen prägen die Schule? Wie sieht unser Bild für unsere Schule für die Zukunft aus?

Anschließend werden Ziele bestimmt, um die gegenwärtige, nicht zufrieden stellende Situation zu verändern. Es lohnt sich da für alle Beteiligten, mit professioneller Starthilfe Wege aus dem Dilemma zu suchen.
Das Phänomen des Pestens und Plagens ist uralt. Nicht immer sind die sozial oder dienstrechtlich höher gestellten Täter und die anderen die Opfer. Bisweilen
ist es auch umgekehrt. In allen Fällen sind Problembewusstsein, Aufklärung, Prävention die wirkungsvollen Instrumente. Man muss sie nur kennen und einüben. Darauf wollten wir aufmerksam machen.

Anmerkungen des PR Schulen

Der Artikel bezieht sich u.a. auf die Dienstvereinbarung (DV) "Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz". Diese DV gilt nur für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes, also weder für Schüler noch für Eltern.
Die Autoren schreiben:
"Die erwähnte Dienstvereinbarung ‚Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz‘ ist seit Jahren in Kraft und niemals angewandt worden!“
Die DV hat durchaus schon Anwendung gefunden (s. Bericht zur DV). Im übrigen kommt es hierbei nicht unbedingt darauf an, das vorgesehene Verfahren bis zur Neige durchzuführen, sondern eine verträgliche Lösung für alle Seiten zu finden und die evtl. Mobbing - Situation zu beenden. Die DV spielt bei der Beratung und zur Information der Betroffenen eine durchaus wichtige Rolle für die Einschätzung der eigenen Situation, ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um Mobbing oder nur um einen prinzipiell zu bewältigenden Konflikt handelt.
Die Autoren schreiben außerdem:
„Es ist den Opfern nicht zuzumuten, quasi in Augenhöhe, wie sie Mediationsverfahren immanent ist, mit ihrem Peiniger über ‚Konfliktbewältigung‘ zu sprechen. Wir dürfen daher feststellen, dass alle rechtlich vorgesehenen Maßnahmen, die Mobbingopfer schützen sollen, von den Tätern und Täterinnen so gut wie immer folgenlos negiert werden können.“
Der schwerwiegende Vorwurf des Mobbing, der auch strafrechtlich relevant sein kann, ist ohne die Beteiligung des Opfers nicht denkbar. Der Vorwurf ist schnell gemacht, der Beweis in der Regel um so schwieriger zu erbringen. Auch für den tatsächlichen oder vermeintlichen „Mobber“ stehen evtl. Ansehen oder Karriere auf dem Spiel und er wird sich dagegen zur Wehr setzen müssen. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen ist bei diesem Verfahren von entscheidender Bedeutung. Das Opfer steht nicht alleine da. Es wird beraten und begleitet, es werden speziell qualifizierte Fachkräfte hinzugezogen.

Hans-Martin Birth

 Anmerkungen_des_PR_Schulen.pdf
 Zum Artikel "Wieder gern zur Schule gehen"

Die Autoren:

Dr. Lutz Dietze
ist emeretierter Professor an der Universität Bremen

Dr Elisabeth Altmann
ist Lehrerin und in der Fortbildung tätig

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